Immobilienlexikon Gemeinschaftsordnung
 
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Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist von ihrem Wesen her mit dem Grundgesetz vergleichbar, das seinen Geltungsbereich innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, etwa Wohneigentum, findet und von dieser auch beschlossen bzw. geändert wird. Im Rahmen der Gemeinschaftsordnung können das Gemeinschaftseigentum betreffende Regeln erstellt werden, beispielsweise Stimmrecht, Verteilung der Stimmenanteile, Nutzungsarten des Wohnungseigentums und ähnliche Dinge. Bedingung für alle Regelungen ist lediglich, dass sie mit dem übergeordneten Wohnungseigentumsgesetz vereinbar sind.

 

 

 


 

 

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