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Geldbeschaffungskosten
Bei den Geldbeschaffungskosten spricht man in der Regel
neben den Kreditprovisionen für den Kontoführer, falls ein
Geschäftskredit sowie Privatkredit eingerichtet ist. Aber
auch hier kann erkannt werden, dass es im Gegensatz zu dem
normalen Kredit, keine Geldbeschaffungskosten bei einem
Dispositionskredit eingeräumt wird. Allerdings sollte
beachtet werden, dass bei den Girokonten anfallende
Bearbeitungsgebühren, wie Kontenführungsgebühren auch zu den
Geldbeschaffungskosten fallen. Neben den Banken können
weitere Geldbeschaffungskosten erkannt werden, falls im
Grundbuch etwas eingetragen werden sollte. Des Weiteren
werden anfallende Geldbeschaffungskosten bei einem Notar z.
B. bei einer notariell beglaubigten Abschrift oder Urkunde,
wie Testament oder einem Haus-, Grundstückskauf. Schaut man
auf die Gutachterkosten, welche bei Schätzungen anfallen,
kann auch hier von den sogenannten Geldbeschaffungskosten
gesprochen werden. |
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Geldbeschaffungskosten
Die Geldbeschaffungskosten müssen vor Vertragsabschluss, dem
Kunden bekannt sein und dürfen nicht als Variable eingesetzt
und im Nachhinein berechnet werden. So kann erkannt werden,
dass der Kontoführer eines Geschäfts-, Girokontenführer bei
Abschluss auf die Kreditprovision hinweisen muss, da
ansonsten in Rechnung gestellte Kosten.
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