Immobilienlexikon Geldbeschaffungskosten
 
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Geldbeschaffungskosten
Bei den Geldbeschaffungskosten spricht man in der Regel neben den Kreditprovisionen für den Kontoführer, falls ein Geschäftskredit sowie Privatkredit eingerichtet ist. Aber auch hier kann erkannt werden, dass es im Gegensatz zu dem normalen Kredit, keine Geldbeschaffungskosten bei einem Dispositionskredit eingeräumt wird. Allerdings sollte beachtet werden, dass bei den Girokonten anfallende Bearbeitungsgebühren, wie Kontenführungsgebühren auch zu den Geldbeschaffungskosten fallen. Neben den Banken können weitere Geldbeschaffungskosten erkannt werden, falls im Grundbuch etwas eingetragen werden sollte. Des Weiteren werden anfallende Geldbeschaffungskosten bei einem Notar z. B. bei einer notariell beglaubigten Abschrift oder Urkunde, wie Testament oder einem Haus-, Grundstückskauf. Schaut man auf die Gutachterkosten, welche bei Schätzungen anfallen, kann auch hier von den sogenannten Geldbeschaffungskosten gesprochen werden.

 

 

 

Geldbeschaffungskosten
Die Geldbeschaffungskosten müssen vor Vertragsabschluss, dem Kunden bekannt sein und dürfen nicht als Variable eingesetzt und im Nachhinein berechnet werden. So kann erkannt werden, dass der Kontoführer eines Geschäfts-, Girokontenführer bei Abschluss auf die Kreditprovision hinweisen muss, da ansonsten in Rechnung gestellte Kosten.

 

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