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Gartenanlage
Bei einer Gartenanlage handelt es sich in den meisten Fällen
in Mehrparteienhäusern zur Verfügung gestellter Garten,
welcher allerdings nicht nur von einem Mieter genutzt wird.
So werden verschiedene Gartenparzellen, den verschiedenen
Mietparteien zugeteilt. Oftmals wird aber auch eine
Gartenanlage mit einer Kleingartenkolonie verglichen. So
kann hier erkannt werden, dass neben den verschiedenen
Gartenanlagen, auch einzelne Parzellen vermietet werden. Da
diese Form von einer Gartenanlage allerdings nicht an einem
Wohngebäude verpflichtet, wird diese Gartenanlage auch als
Kleingartenkolonie genannt, welche verschiedene Gärten zu
einer Gartenanlage zusammen gefügt sind. |
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Gartenanlage
Da ein einzelner Garten nicht als Gartenanlage bezeichnet
werden, kann, ist aber auch bei der Gartenanlage zu
erkennen, dass keine Vorschriften gegeben werden, welche den
Anbau und Pflege und Ausrichtung der Parzelle gegeben ist.
So ist auch in der Gartenanlage zu erkennen, dass nur die
Kosten für den eigenen Garten getragen werden müssen, und
nicht der Allgemeinheit belastet wird. Durch diese Variante
der Gartenanlage, kann erkannt werden, dass auch Familien
ohne einen Gartenanschluss sich einen Gartenanteil in der
Form eines Schrebergartens zu mieten.
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