Immobilienlexikon Gartenanlage
 
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Gartenanlage
Bei einer Gartenanlage handelt es sich in den meisten Fällen in Mehrparteienhäusern zur Verfügung gestellter Garten, welcher allerdings nicht nur von einem Mieter genutzt wird. So werden verschiedene Gartenparzellen, den verschiedenen Mietparteien zugeteilt. Oftmals wird aber auch eine Gartenanlage mit einer Kleingartenkolonie verglichen. So kann hier erkannt werden, dass neben den verschiedenen Gartenanlagen, auch einzelne Parzellen vermietet werden. Da diese Form von einer Gartenanlage allerdings nicht an einem Wohngebäude verpflichtet, wird diese Gartenanlage auch als Kleingartenkolonie genannt, welche verschiedene Gärten zu einer Gartenanlage zusammen gefügt sind.

 

 

 

Gartenanlage
Da ein einzelner Garten nicht als Gartenanlage bezeichnet werden, kann, ist aber auch bei der Gartenanlage zu erkennen, dass keine Vorschriften gegeben werden, welche den Anbau und Pflege und Ausrichtung der Parzelle gegeben ist. So ist auch in der Gartenanlage zu erkennen, dass nur die Kosten für den eigenen Garten getragen werden müssen, und nicht der Allgemeinheit belastet wird. Durch diese Variante der Gartenanlage, kann erkannt werden, dass auch Familien ohne einen Gartenanschluss sich einen Gartenanteil in der Form eines Schrebergartens zu mieten.

 

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