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Garage
Bei der Garage handelt es sich um eine Abstellmöglichkeit
für Fahrzeuge. Diese Abstellmöglichkeit ist abschließbar,
überdacht und mit festen Wänden und einem Garagentor gebaut.
Die Garage schützt das Fahrzeug vor Diebstahl und
Witterungseinflüssen. Meist wird die Garage zudem als
Lagerstätte oder Werkstatt genutzt. Der kostengünstigere
Carport ist ebenfalls überdacht, aber zu mindestens einer
Seite hin offen. Der Carport schützt das Fahrzeug also nicht
vor Diebstahl.
Die Garage hat den Nachteil, dass Feuchtigkeit nicht gut
ausgeglichen werden kann. Die Rostgefahr ist dadurch für ein
Fahrzeug in der Garage höher als etwa in einem Carport.
Garagen können für einzelne Fahrzeuge (Einzelgarage) oder
für mehrere Garagen (Großgaragen) gebaut werden. Bei
Großgaragen kann über ein Rolltor oder ein Gitter der
ungewollte Zugriff von außen verhindert werden. Auch eine
Kameraüberwachung ist üblich. Dann gibt es noch
Duplexgaragen. Dabei werden zwei PKW’s übereinander geparkt.
Alle baurechtlichen Verordnungen zu Garagen finden sich in
den Verordnungen für den Bau und Betrieb von Garagen (GaragenVO),
die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können.
Der Bund hat jedoch eine Musterverordnung erlassen. Darin
werden Grundmaße festgelegt: Kleingaragen haben eine
Nutzfläche bis 100 m2, Mittelgaragen 100 m2 bis 1000 m2 und
Großgaragen über 1000 m2. Ist ein Drittel der Gesamtfläche
der Umfassung offen, so handelt es sich um eine offene
Garage. Die Stellplätze haben eine Mindestgröße von 5 x 2,3
m, wenn andere Parkplätze auf beiden Seiten angrenzen. Sonst
beträgt die Mindestgröße 5 x 2,5 m. Auch Fahrgassen, Radius
der Kurven oder Größe der Zufahrt sind hier festgeschrieben.
In den Betriebsvorschriften für Garagen werden andere Dinge
geregelt. Hier geht es etwa um die Lagerung brennbarer
Stoffe in Garagen. In Kleingaragen dürfen z. B. maximal 200
Liter Diesel und maximal 20 Liter Benzin gelagert werden,
sofern sich diese in dicht verschlossenen und bruchsicheren
Behältern befinden.
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