Immobilienlexikon - Freistellungserklärung
 
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Freistellungserklärung
Oftmals werden bei einem Bau verschiedener Eigentumswohnungen, dieses Vorhaben durch eine Globalgrundschuld von der Bank abgesichert. Da während der Bauphase von einem Käufer eine Anzahlung für die zu erwerbende Immobilie, verlangt wird, darf aber auf der anderen Seite der Bauherr diese Anzahlung nur annehmen, wenn die Bank für diese Immobilie eine Freistellungserklärung abgibt. So kann erkannt werden, dass auch bei einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers für diese Wohnung die Grundschuld nicht auf den Bauherren übergeht.

 

 

 

Auf der anderen Seite kann erkannt werden, dass die Grundschuld des Bauherren sich durch die Freistellungserklärung der Bank verringert. Durch die Endzahlung von dem Käufer, verpflichtet sich des Weiteren auch die Bank diese Eigentumswohnung aus der Grundschuld auszutragen, welches dem Käufer auch daher weitere Sicherheiten bietet. Durch diese Freistellungserklärung kann auch erkannt werden, dass ein Teileigentümerschaft auf den Käufer überschrieben wird, welches die Eigentumswohnung betrifft.

 

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