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Immobilienlexikon - Freistellungserklärung |
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Freistellungserklärung
Oftmals werden bei einem Bau verschiedener
Eigentumswohnungen, dieses Vorhaben durch eine
Globalgrundschuld von der Bank abgesichert. Da während der
Bauphase von einem Käufer eine Anzahlung für die zu
erwerbende Immobilie, verlangt wird, darf aber auf der
anderen Seite der Bauherr diese Anzahlung nur annehmen, wenn
die Bank für diese Immobilie eine Freistellungserklärung
abgibt. So kann erkannt werden, dass auch bei einer
Zahlungsunfähigkeit des Käufers für diese Wohnung die
Grundschuld nicht auf den Bauherren übergeht. |
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Auf der anderen Seite kann erkannt werden, dass die
Grundschuld des Bauherren sich durch die
Freistellungserklärung der Bank verringert. Durch die
Endzahlung von dem Käufer, verpflichtet sich des Weiteren
auch die Bank diese Eigentumswohnung aus der Grundschuld
auszutragen, welches dem Käufer auch daher weitere
Sicherheiten bietet. Durch diese Freistellungserklärung kann
auch erkannt werden, dass ein Teileigentümerschaft auf den
Käufer überschrieben wird, welches die Eigentumswohnung
betrifft.
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