Immobilienlexikon - Freigabeversprechen
 
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Freigabeversprechen
Für Grundstücke, die mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belastet sind, wird das Freigabeversprechen der Bank erforderlich. Die Bank sagt dem Schuldner mit dem Freigabeversprechen zu, dass sie gegebenenfalls dazu bereit ist, die Forderung einem anderen Gläubiger zu überlassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Forderung der Bank an den Schuldner mit dem entsprechenden Geldwert befriedigt wird.

 

 

 
 
 
 

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