Immobilienlexikon - Forderungsabtretung
 
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Forderungsabtretung
Im Bankgeschäft können verschiedene Formen der Forderungsabtretungen durchgeführt werden. So werden bei Bürgschaften, welche eine Absicherung der Banken darstellen, bei einer Zahlungsunfähigkeit, kann der Bürge auf der einen Seite die Bürgschaft verlängern lassen, aber auf der anderen Seite aus diesem Bürgschaftsvertrag austreten, welches allerdings nur mit der Forderungsabtretung durch die Bank gemacht wird. Schaut man auf größere Betriebe, kann hier erkannt werden, dass diese mittels verschiedenen Sicherheiten von Kunden auch eine Forderungsabtretung durchführen können. So zählt das Zahlungsmittel Wechsel zu den typischen Forderungsabtretungen, wenn diese durch den Unternehmer mit der Unterschrift der Tratte an deren Lieferanten weitergegeben wird, und damit eine offene Rechnung zahlt.

 

 

 

Der eigentliche Empfänger hat somit die Zahlungsfälligkeit des Kunden an den Lieferanten weitergegeben, welcher somit die offenen Rechnungen an dien Lieferanten zu zahlen hat. Daher wird auch der Wechsel auch als mittelbarer Schuldschein bewertet. Durch den gezogenen Wechsel kann auch erkannt werden, dass der eigentliche Händler das eigene Forderungskonto des Kunden schließen muss, da diese Rechnung durch die Weitergabe des Wechsels beglichen wurde.

 

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