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Immobilienlexikon - Forderungsabtretung |
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Forderungsabtretung
Im Bankgeschäft können verschiedene Formen der
Forderungsabtretungen durchgeführt werden. So werden bei
Bürgschaften, welche eine Absicherung der Banken darstellen,
bei einer Zahlungsunfähigkeit, kann der Bürge auf der einen
Seite die Bürgschaft verlängern lassen, aber auf der anderen
Seite aus diesem Bürgschaftsvertrag austreten, welches
allerdings nur mit der Forderungsabtretung durch die Bank
gemacht wird. Schaut man auf größere Betriebe, kann hier
erkannt werden, dass diese mittels verschiedenen
Sicherheiten von Kunden auch eine Forderungsabtretung
durchführen können. So zählt das Zahlungsmittel Wechsel zu
den typischen Forderungsabtretungen, wenn diese durch den
Unternehmer mit der Unterschrift der Tratte an deren
Lieferanten weitergegeben wird, und damit eine offene
Rechnung zahlt. |
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Der eigentliche Empfänger hat somit die Zahlungsfälligkeit
des Kunden an den Lieferanten weitergegeben, welcher somit
die offenen Rechnungen an dien Lieferanten zu zahlen hat.
Daher wird auch der Wechsel auch als mittelbarer
Schuldschein bewertet. Durch den gezogenen Wechsel kann auch
erkannt werden, dass der eigentliche Händler das eigene
Forderungskonto des Kunden schließen muss, da diese Rechnung
durch die Weitergabe des Wechsels beglichen wurde.
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