Immobilienlexikon - Fördergelder
 
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Fördergelder
Bauherren können in bestimmten Fällen in den Genuss von öffentlichen Fördergeldern durch den Staat kommen. In der Regel werden diese Fördergelder als zinsgünstige Darlehen gewährt, seltener als Zuschüsse. Voraussetzung für die Gewährung von öffentlichen Fördergeldern sind neben einer fristgerechten Beantragung der Finanzmittel auch bestimmte Einkommensgrenzen und der eingebrachte Eigenanteil des Bauherrn. Ob, in welchem Umfang und für welche Bauvorhaben es öffentliche Fördergelder gibt, wurde vom Bund in die Entscheidungsgewalt der einzelnen Bundesländer überstellt. Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördergelder besteht ausdrücklich nicht.

 

 

 
Fördergelder
Im Bundeslandes Baden-Württemberg können beispielsweise folgende Bauvorhaben mit öffentlichen Fördergeldern unterstützt werden:
- umweltbewusste und innovative Bauformen
- kostengünstiges Bauen
- Erwerb eines Reihenhauses zur Eigennutzung in bestimmten Gebieten des Landesbauprogramms “Innerstädtisches und stadtnahes Wohnen“
- Kauf eines 1-Familien-Hauses mit einer Wohnfläche, maximal 120 m²
- Kauf von bereits existierenden Wohnraum
- Neu-, Aus-, Umbau oder Erweiterung von Wohnraum
 
 

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