|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon - Fördergelder |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Fördergelder
Bauherren können in bestimmten Fällen in den Genuss von
öffentlichen Fördergeldern durch den Staat kommen. In der
Regel werden diese Fördergelder als zinsgünstige Darlehen
gewährt, seltener als Zuschüsse. Voraussetzung für die
Gewährung von öffentlichen Fördergeldern sind neben einer
fristgerechten Beantragung der Finanzmittel auch bestimmte
Einkommensgrenzen und der eingebrachte Eigenanteil des
Bauherrn. Ob, in welchem Umfang und für welche Bauvorhaben
es öffentliche Fördergelder gibt, wurde vom Bund in die
Entscheidungsgewalt der einzelnen Bundesländer überstellt.
Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördergelder besteht
ausdrücklich nicht. |
|
|
|
|
|
|
Fördergelder
Im Bundeslandes Baden-Württemberg können beispielsweise folgende
Bauvorhaben mit öffentlichen Fördergeldern unterstützt werden:
- umweltbewusste und innovative Bauformen
- kostengünstiges Bauen
- Erwerb eines Reihenhauses zur Eigennutzung in bestimmten
Gebieten des Landesbauprogramms “Innerstädtisches und stadtnahes
Wohnen“
- Kauf eines 1-Familien-Hauses mit einer Wohnfläche, maximal 120
m²
- Kauf von bereits existierenden Wohnraum
- Neu-, Aus-, Umbau oder Erweiterung von Wohnraum |
|
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon F •
Fördergelder |
|
|
|