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Immobilienlexikon - Finanzierung |
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Flurstück
Ein Flurstück oder eine Katasterparzelle (früher auch
Parzelle) ist die kleinste Buchungseinheit des Katasters.
Sie bezeichnet einen amtlich vermessenen und in der Regel
markierten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten,
Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.
Flurstücke sind eindeutig begrenzte Teile der
Erdoberfläche, die durch das amtliche Vermessungswesen
geometrisch festgelegt und bezeichnet sind. (§3 Abs.2 Satz 2
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)-
Rheinland-Pfalz). |
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Flurstück
Flurstücke werden im Bestandsverzeichnis des Grundbuches für
die Zuordnung eines Grundstücks zu einem eindeutig
begrenzten Teil der Erdoberfläche verwendet. Ein Grundstück
besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, wobei
Grundstücksgrenzen (Eigentumsgrenzen) immer auch
Flurstücksgrenzen sind.
Flurstücke werden im Kataster noch weiter unterteilt. Das
Kataster kennt dazu Abschnitte verschiedener Nutzungsarten.
Die Zuordnung übernimmt das Kataster oder Vermessungsamt.
Die Nutzungsarten unterliegen einer rel. stetigen
Veränderung. Sie geben die tatsächliche Nutzung des
Grundstückes wieder.
Das Flurstück wird mit einer Flurstücksnummer, die aus einer
Zahl, einer Kombination von Zahl und Buchstabe (z. B. 234 a)
oder einer Kombination von Zähler und Nenner besteht, (z. B.
234/34 - gesprochen: 234 aus 34) bezeichnet.
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