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Immobilienlexikon - Flurkarte
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Flurkarte
Die Flurkarte ist auch als Liegenschaftskarte oder
Katasterkarte bekannt. Hierbei handelt es sich um eine
maßstäblich verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften,
als aller Flurstücke und Gebäude. Die Flurkarte bildet den
bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters und ist ein
flächendeckender Nachweis über die Lage und die Abgrenzung
von Grundstücken. Gleichzeitig ist sie das amtliche
Verzeichnis der Grundstücke für das Grundbuch und damit auch
die Basis für die Sicherung des Eigentum an Grundstücken und
Gebäuden in Deutschland. Ein Vorläufer der Flurkarte ist die
sog. Brouillonkarten, die bereits zum Ende des 18.
Jahrhunderts in Deutschland eingeführt wurde. |
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Dabei wurde eine Kopie der Brouillonkarte als II. Reinkarte
in Form von einer Gemarkungsreinkarte dem jeweiligen
Katasteramt übergeben. Hier diente sie als Vorlage für die
Flurkarte, die ungefähr ab dem Jahre 1870 von den
Katasterverwaltungen hergestellt und immer auf dem aktuellen
Stand gehalten wurde. Die Flurkate war von topographischen
Linien, die Wege und Gewässer darstellten, begrenzt, während
Flurstücke immer ganz dargestellt wurden. Heute erstellt man
Flurkarten überwiegend im Maßstab 1:1000, wobei der Maßstab
auf dem Lande 1:1.500 oder 1:2.000 und in Städten 1:500
beträgt. Dabei umfasst eine Flur das Gebiet, dass auf einer
Karte in Abhängigkeit vom gewählten Maßstab dargestellt
werden kann.
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