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Feuchtigkeit
Ist in einer Mietwohnung Feuchtigkeit vorhanden oder fang
gar die Wände schon an zu schimmeln, dann handelt es sich
hierbei um einen Schaden, der zu Ansprüchen des Mieters
führen kann. Die Ansprüche beziehen sich dabei zum einen auf
eine Minderung der Miete und zum anderen auch auf einen
Schadensersatz durch den Vermieter, wenn es beispielsweise
zu Feuchtigkeitsschäden an Möbeln gekommen ist. Dies ist
aber nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Feuchtigkeit
in der Wohnung zu verschulden hat. Dies wiederum ist immer
dann der Fall, wenn fehlerhafte Isolierungen, undichte
Fenster oder ein undichtes Dach vorliegen. Für Folgen von
derartigen Mängeln hat der Vermieter einzustehen. |
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Sind Feuchtigkeit und Schimmelbildung allerdings entstanden,
weil der Mieter nicht ausreichend gelüftet oder geheizt hat,
dann hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung. In
diesem Fall kann der Vermieter sogar den Mieter haftbar
machen und die Beseitigung der entstandenen Schäden
verlangen. Liegen Feuchtigkeitsschäden vor, ist es in der
Praxis allerdings meist sehr schwer herauszubekommen, wer
dafür verantwortlich ist. Feuchtigkeitsschäden durch
Kondenswasser können auf Baumängeln ebenso beruhen, wie auf
einem unzureichenden Lüften und Heizen. Daher sind
diesbezüglich oftmals Streitigkeiten vor Gericht die Folge,
die nur durch einen Sachverständigengutachten geklärt werden
können.
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