Immobilienlexikon Feuchtigkeit

 
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Feuchtigkeit
Ist in einer Mietwohnung Feuchtigkeit vorhanden oder fang gar die Wände schon an zu schimmeln, dann handelt es sich hierbei um einen Schaden, der zu Ansprüchen des Mieters führen kann. Die Ansprüche beziehen sich dabei zum einen auf eine Minderung der Miete und zum anderen auch auf einen Schadensersatz durch den Vermieter, wenn es beispielsweise zu Feuchtigkeitsschäden an Möbeln gekommen ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Feuchtigkeit in der Wohnung zu verschulden hat. Dies wiederum ist immer dann der Fall, wenn fehlerhafte Isolierungen, undichte Fenster oder ein undichtes Dach vorliegen. Für Folgen von derartigen Mängeln hat der Vermieter einzustehen.

 

 

 

Sind Feuchtigkeit und Schimmelbildung allerdings entstanden, weil der Mieter nicht ausreichend gelüftet oder geheizt hat, dann hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung. In diesem Fall kann der Vermieter sogar den Mieter haftbar machen und die Beseitigung der entstandenen Schäden verlangen. Liegen Feuchtigkeitsschäden vor, ist es in der Praxis allerdings meist sehr schwer herauszubekommen, wer dafür verantwortlich ist. Feuchtigkeitsschäden durch Kondenswasser können auf Baumängeln ebenso beruhen, wie auf einem unzureichenden Lüften und Heizen. Daher sind diesbezüglich oftmals Streitigkeiten vor Gericht die Folge, die nur durch einen Sachverständigengutachten geklärt werden können.

 

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