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Festpreis
Der Festpreis ist ein vereinbarter Preis für die
Fertigstellung von einem Bauwert, der vertraglich
festgehalten wird. Ist in einem Vertrag über die Erstellung
von einem Gebäude ein Festpreis vereinbart, so muss sich das
Bauunternehmen und auch der Bauträger an diesen Preis
halten. Er darf dem Bauherren keine weiteren Kosten in
Rechnung stellen. In der Praxis werden jedoch meist
bestimmte Bereiche aus dem Vertrag ausgenommen. Dies ist
meist dann der Fall, wenn bei bestimmten Positionen die
Kosten noch nicht genau feststehen. Dies kann beispielsweise
bei den Erschließungskosten der Fall sein. |
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Neben dem Festpreis ist ein einem entsprechenden Vertrag
auch immer ein Zeitraum angegeben, in dem der Festpreis
garantiert wird. Interessant ist dies vor allem für die
Bauherren, die noch nicht sofort mit dem Bau beginnen können
oder wollen. Von Bedeutung ist diese Garantiezeit auch, wenn
zunächst noch Fördermittel beantragt werden müssen. Bei
Fertighäusern ist meist eine sehr lange Garantie auf den
Festpreis gegeben. Die liegt in der Regel zwischen zwölf und
24 Monaten. Nach dieser Frist kann der Anbieter den Preis
neu kalkulieren.
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