Immobilienlexikon Festpreis

 
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Festpreis
Der Festpreis ist ein vereinbarter Preis für die Fertigstellung von einem Bauwert, der vertraglich festgehalten wird. Ist in einem Vertrag über die Erstellung von einem Gebäude ein Festpreis vereinbart, so muss sich das Bauunternehmen und auch der Bauträger an diesen Preis halten. Er darf dem Bauherren keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. In der Praxis werden jedoch meist bestimmte Bereiche aus dem Vertrag ausgenommen. Dies ist meist dann der Fall, wenn bei bestimmten Positionen die Kosten noch nicht genau feststehen. Dies kann beispielsweise bei den Erschließungskosten der Fall sein.

 

 

 

Neben dem Festpreis ist ein einem entsprechenden Vertrag auch immer ein Zeitraum angegeben, in dem der Festpreis garantiert wird. Interessant ist dies vor allem für die Bauherren, die noch nicht sofort mit dem Bau beginnen können oder wollen. Von Bedeutung ist diese Garantiezeit auch, wenn zunächst noch Fördermittel beantragt werden müssen. Bei Fertighäusern ist meist eine sehr lange Garantie auf den Festpreis gegeben. Die liegt in der Regel zwischen zwölf und 24 Monaten. Nach dieser Frist kann der Anbieter den Preis neu kalkulieren.

 

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