Immobilienlexikon Fenster- und Lichtrecht

 
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Fenster- und Lichtrecht
Beim Fensterrecht, auch Lichtrecht genannt, handelt es sich um nachbarrechtliche Vorschriften, die sich auf die Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen beziehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland kennt hierzu keine besonderen Bestimmungen, sodass hier die allgemeinen Vorschriften über das Eigentum gelten. Durch die Landesrechtlichen Vorschriften ist heute das Fenster- und Lichtrecht geregelt, durch dass am grundsätzlich an einem Haus beliebig viele Fenster anbringen kann, um dem Haus so Licht und Luft zuzuführen.

 

 

 

Die Fenster dürfen aber nur nach innen hin zu öffnen sein, wenn sie auf der Grenze zum Nachbargrundstück liegen. Diese Bestimmung bezieht sich aber nicht nur auf Fenster, sondern auch auf Bauteile wie Balkone oder Terrasse und auch auf Türen, die zum Betreten des Hauses vorgesehen sind. Durch das Lichtrecht sind auch bestehende Fenster gegen den Eingriff durch einen Nachbarn geschützt. So schützt das Fensterrecht den Eigentümer eines Hauses davor, dass sein Nachbar eine Bebauung im Lichtbereich vornehmen kann.

 

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