Immobilienlexikon - Fälligkeitsdarlehen
 
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Fälligkeitsdarlehen
Bei dem Fälligkeitsdarlehen wird im Gegensatz zu den anderen Darlehen erkannt, dass die Gesamtschuld am Ende der Laufzeit mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Durch die Fälligkeit, welche nicht verlängert werden kann, und ein Termin seit dem Vertragsabschluss feststeht, kann auch erkannt werden, dass dieses Darlehen ein Fixdarlehen ist. Neben dem Risiko die Summe in einem zurückzuführen, kann dieses Fälligkeitsdarlehen auch verschiedene Verteile haben. So können die gesparten Darlehensraten für die Laufzeit fest angelegt werden, und auch der Masse zurückgezahlt werden. Aber auch steuerliche Vorteile kann dieses Fälligkeitsdarlehen mit sich bringen.

 

 

 

Eines der bekanntesten Fälligkeitsdarlehen wird auch von Warenhäusern angeboten, wenn diese mit kaufe jetzt in sechs Monaten zahlen werben. So kann erkannt werden, dass der Kaufpreis gewinnbringend angelegt werden kann. Dieses Darlehen kann allerdings nicht nach der Laufzeit in ein monatliches Rückzahldarlehen zurückgeführt werden. Bei Abschluss dieser Art Darlehen sollte darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Kosten fest vereinbart sind.

 

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