|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon - Fälligkeitsdarlehen |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Fälligkeitsdarlehen
Bei dem Fälligkeitsdarlehen wird im Gegensatz zu den anderen
Darlehen erkannt, dass die Gesamtschuld am Ende der Laufzeit
mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Durch die Fälligkeit,
welche nicht verlängert werden kann, und ein Termin seit dem
Vertragsabschluss feststeht, kann auch erkannt werden, dass
dieses Darlehen ein Fixdarlehen ist. Neben dem Risiko die
Summe in einem zurückzuführen, kann dieses
Fälligkeitsdarlehen auch verschiedene Verteile haben. So
können die gesparten Darlehensraten für die Laufzeit fest
angelegt werden, und auch der Masse zurückgezahlt werden.
Aber auch steuerliche Vorteile kann dieses
Fälligkeitsdarlehen mit sich bringen. |
|
|
|
|
|
|
|
Eines der bekanntesten Fälligkeitsdarlehen wird auch von
Warenhäusern angeboten, wenn diese mit kaufe jetzt in sechs
Monaten zahlen werben. So kann erkannt werden, dass der
Kaufpreis gewinnbringend angelegt werden kann. Dieses
Darlehen kann allerdings nicht nach der Laufzeit in ein
monatliches Rückzahldarlehen zurückgeführt werden. Bei
Abschluss dieser Art Darlehen sollte darauf geachtet werden,
dass die zusätzlichen Kosten fest vereinbart sind.
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon F •
Fälligkeitsdarlehen |
|
|
|