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Immobilienlexikon Erstrangige Hypothek |
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Erstrangige Hypothek
Um die erstrangige Hypothek zu erlangen, darf allerdings
nicht die Beleihung 2/3 des Wertes übersteigend im Grundbuch
verankert werden. Da in den meisten Fällen der
Darlehensgeber in dem Grundbuchamt als erstes genannt wird,
kann auch bei der erstrangigen Hypothek erkannt werden, dass
dieser den Darlehensgeber mit niedrigeren monatlichen Zinsen
belastet. Dies bedeutet allerdings für beide Seiten mehrere
Vorteile. So kann erkannt werden, dass der Schuldner
niedrigere Kosten hat, auf der anderen Seite aber die
Hypothek bei einem Verkauf der Immobilie die Kreditkosten
abgedeckt sind. So kann auch hier erkannt werden, dass bei
einem Bausparvertrag 40 % angespart werden müssen, um die
staatlichen Zulagen zu erhalten. Da bei einer optimierten
Zahleinlage bei der Hypothek die 60% Beleihung nicht
überschritten wird. So sollte darauf bei einem Hausbau oder
Wohnungskauf darauf geachtet werden, dass die Grundschuld im
Grundbuch nicht 60% des Wertes überschritten wird, sodass
die eigentliche Hypothek in eine erstrangige Hypothek
eingeschrieben ist. |
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