Immobilie - Erhaltungsaufwand
 
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Erhaltungsaufwand
In den Bereich des Erhaltungsaufwands fallen sämtliche geldwerten Leistungen, die der Hausbesitzer zur Instandsetzung oder Instandhaltung der Immobilie aufbringen muss. Die durch solche Leistungen anfallenden Kosten, wozu ausdrücklich auch Erneuerungen bereits vorhandener Bauteile gehören, dürfen vom Hausbesitzer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da diese regelmäßig und durch die zweckgemäße Nutung des Hauses anfallen.

 

 

 

Erhaltungsaufwand
Besonders häufige Beispiele für den Erhaltungsaufwand sind:
- Erneuerung, Modernisierung der Fenster (Aluminium- statt Holzrahmen)
- Austausch oder Aufrüstung der Heizungsanlage
- Schaffen des Zugangs zur Fernwärmeversorgung
- Dachdeckerarbeiten
- Einbau oder Wartung von Fahrstühlen

 

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