Immobilienlexikon Erbbauzins
 
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Erbbauzins
Der Erbbauzins liegt dem Erbbaurecht zu Grunde, welcher der Nutzer des Platzes erbringen muss. Da der Erbbauzins neben der Lage aber auch von der Region und somit auch vom Grundstückswert abhängig ist, kann auch hier erkannt werden, dass der Erbbauzins auf der einen Seite als Miete aber auf der anderen Seite frei verhandelbar ist. Durch diese wiederkehrende Zahlung, welche alle drei, sechs, oder zwölf Monate gezahlt werden muss. Da sich auch hier der Erbbauzins von der Umgebung angepasst werden muss, kann auch schnell von der Erbbaumiete gesprochen werden.

 

 

 

Erbbauzins
So kann allerdings im Gegensatz zu der Miete der Erbbauzins frei verhandelt werden, da dieser nicht von dem Eigentümer festgesetzt ist. Kommt es zu einer Einigung, wird dieser Erbbauzins, welcher zwischen 6 % - 20% liegt, festgehalten und auch nicht im Laufe der Jahre dem Mietzins angepasst. Dadurch kann auch dieser Zins von dem eigentlichen Mietzins unterschieden werden.

 

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