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Energiesparhaus
Das Energiesparhaus stellt die am weitesten verbreitete Form
eines Wohnhauses dar. Die Begriffsdefinition für das
Energiesparhaus ist dabei sehr breit gefächert und umfasst
unter anderem die Haustypen Reihenhaus, freistehendes
Energiesparhaus oder eine Doppelhaushälfte. Grundsätzlich
ist jedes Haus, in dem eine Familie oder ähnliche
Gruppierung zusammen unter einem Dach lebt, als
Energiesparhaus anzusehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es
sich um ein Fertighaus oder ein in Massivbauweise
errichtetes Haus handelt. Ein Energiesparhaus wird in der
Regel vom Eigentümer bewohnt, kann aber auch an Dritte
vermietet werden. |
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Energiesparhaus |
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Die Vorteile
eines Energiesparhauses liegen vor allem darin, dass der
Eigentümer beim Hausbau seine individuellen Wünsche in die
Tat umsetzen kann, was beispielsweise beim Reihenhaus,
Doppelhaus oder der Eigentumswohnung nur sehr bedingt bis
überhaupt nicht der Fall ist. Andererseits steigt in
Gebieten, in denen überwiegend freistehende
Einfamilienhäuser gebaut werden, deutlich stärker an, als
wenn Reihen- oder Doppelhäuser gebaut werden.
In Deutschland darf ein
Energiesparhaus bzw. Niedrigenergiesparhaus einen
Heizwärmbedarf von maximal 79 Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr nicht übersteigen. Zu erreichen ist
dies unter anderem mit besonders guter Wärmedämmung, so dass
die Heizung von einer energiesparenden Lüftungsanlage
ersetzt werden kann, wie es beispielsweise beim Passivhaus
der Fall ist. |
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