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Energieausweispflicht
Seit dem 01.01.2009 gilt die Energieausweichpflicht für alle
Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden sollen.
Er Informiert über den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf
einer Immobilie. Es gibt zwei Arten: der
verbrauchsorientierte Energieausweis weist den tatsächlichen
Energieverbrauch der Vorjahre aus. der bedarfsorientierte
Ausweis erfasst den Gebäudezustand und dokumentiert den
prognostizierten Energiebedarf. Er wird immer nur für das
ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.
Verbrauchsorientierte Energieausweise gibt es zum Beispiel
beim TÜV. Wohnungseigentümer können über ihren Hausverwalter
auch bei dem Unternehmen anfragen, das die
Heizkostenabrechnung erstellt. |
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Energieausweispflicht
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer
Analyse des Gebäudezustandes. Pflicht ist der Ausweis für
Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder
verpachten wollen. Käufer bzw. Mieter haben das Recht, den
Ausweis einzusehen. der bedarfsorientierte Energieausweis
ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem
01.11.1977 errichtet und nicht modernisiert wurden,
vorgeschrieben. Alle anderen Hausbesitzer können zwischen
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis frei wählen. Käufer oder
Mieter werden vom Eigentümer zunehmend die Vorlage des
Ausweises verlangen. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach,
handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend
geahndet werden kann. Das gilt auch für Versäumnisse aus den
technischen Nachrüstungspflichten gemäß der EnEV. |
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Energieausweispflicht |
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