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Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 müssen die Eigentümer von
Wohngebäuden, die bis zum Jahre 1965 fertig gestellt wurden,
einen Energieausweis vorweisen können. Seit dem 1. Januar
2009 muss es den Energieausweis auch für neuere Wohngebäude
geben. Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude, muss er seit
dem 1. Juli 2009 vorliegen. Ein Energieausweis ist auch für
öffentliche Gebäuden mit Publikumsverkehr und einer
Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern vorgesehen, der
ab dem 1. Juli 2009 ausgehängt werden muss. Hauseigentümer
hatten bis zum 1. Oktober 2008 das Recht, zwischen
Energieausweisen auf Verbrauchs- oder Energieausweise auf
Bedarfsbasis zu wählen. |
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Seit diesem
Stichtag sind im Bezug auf den Energieausweis nun die
Regelungen der EnEV zu beachten. Somit benötigt jeder einen
Energieausweis, der seine Immobilie, inklusive
Nichtwohngebäuden vermieten oder verkaufen möchte. Auf
Verlangen muss der Ausweis ist Miet- und Kaufinteressenten
umgehend vorgelegt werden. Unterlässt der Vermieter bzw.
Verkäufe die Vorlage, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Wer
allerdings seine eigene Wohnimmobilie selbst bewohnt,
benötigt keinen Energieausweis.
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