Immobilienlexikon Energieausweis

 
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Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 müssen die Eigentümer von Wohngebäuden, die bis zum Jahre 1965 fertig gestellt wurden, einen Energieausweis vorweisen können. Seit dem 1. Januar 2009 muss es den Energieausweis auch für neuere Wohngebäude geben. Handelt es sich um ein Nichtwohngebäude, muss er seit dem 1. Juli 2009 vorliegen. Ein Energieausweis ist auch für öffentliche Gebäuden mit Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern vorgesehen, der ab dem 1. Juli 2009 ausgehängt werden muss. Hauseigentümer hatten bis zum 1. Oktober 2008 das Recht, zwischen Energieausweisen auf Verbrauchs- oder Energieausweise auf Bedarfsbasis zu wählen.

 

 

 

Seit diesem Stichtag sind im Bezug auf den Energieausweis nun die Regelungen der EnEV zu beachten. Somit benötigt jeder einen Energieausweis, der seine Immobilie, inklusive Nichtwohngebäuden vermieten oder verkaufen möchte. Auf Verlangen muss der Ausweis ist Miet- und Kaufinteressenten umgehend vorgelegt werden. Unterlässt der Vermieter bzw. Verkäufe die Vorlage, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Wer allerdings seine eigene Wohnimmobilie selbst bewohnt, benötigt keinen Energieausweis.

 

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