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Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis, muss bei verschiedenen
Kreditabschlüssen der Einkommensnachweis
vorgelegt werden. So werden bei verschiedenen Discountern
oder Elektrofachmärkte einen Ratenkauf anbieten, welcher ab
einer bestimmten Höhe mit einem Einkommensnachweis
glaubwürdig gemacht werden soll. Schaut man auf das
Bankwesen, wird der Einkommensnachweis zu einer
Dispositionsabsicherung verwendet. Da auf der einen Seite
dieser Nachweis eine Sicherheit für die Unternehmen ist,
kann auf der anderen Seite erkannt werden, dass die
Kreditnehmer vor einer Überschuldung geschützt werden. So
kann aber auch erkannt werden, dass bei verschiedenen
Unternehmen nicht jede Geldzuflüsse zu diesem Nachweis
gezählt werden können. |
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Hier zählen neben dem
ALG I + ALG II Bewilligungsbescheiden nicht zu den
Einkommensnachweisen. So kann aber auch die Konstellation
der Geschäftsneugründung aus dem ALG II + Umsatz zu einem
befristeten
Einkommensnachweis gezählt werden. Aber auch andere
Sicherheiten wie Bausparverträge, können den normalen
Einkommensnachweis stützen. Da die Liquidität des
Interessenten festgestellt werden
soll, werden auch hier neben dem Einkommensnachweis auch
andere Sicherheiten abgefragt, welche bei einer
Arbeitslosigkeit eingesetzt werden können. |
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