Immobilienlexikon Einkommensnachweis
 
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Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis, muss bei verschiedenen Kreditabschlüssen der Einkommensnachweis vorgelegt werden. So werden bei verschiedenen Discountern oder Elektrofachmärkte einen Ratenkauf anbieten, welcher ab einer bestimmten Höhe mit einem Einkommensnachweis glaubwürdig gemacht werden soll. Schaut man auf das Bankwesen, wird der Einkommensnachweis zu einer Dispositionsabsicherung verwendet. Da auf der einen Seite dieser Nachweis eine Sicherheit für die Unternehmen ist, kann auf der anderen Seite erkannt werden, dass die Kreditnehmer vor einer Überschuldung geschützt werden. So kann aber auch erkannt werden, dass bei verschiedenen Unternehmen nicht jede Geldzuflüsse zu diesem Nachweis gezählt werden können.

 

 

 

Hier zählen neben dem ALG I + ALG II Bewilligungsbescheiden nicht zu den Einkommensnachweisen. So kann aber auch die Konstellation der Geschäftsneugründung aus dem ALG II + Umsatz zu einem befristeten Einkommensnachweis gezählt werden. Aber auch andere Sicherheiten wie Bausparverträge, können den normalen Einkommensnachweis stützen. Da die Liquidität des Interessenten festgestellt werden soll, werden auch hier neben dem Einkommensnachweis auch andere Sicherheiten abgefragt, welche bei einer Arbeitslosigkeit eingesetzt werden können.

 

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