Immobilienlexikon Einfamilienhaus
 
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Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus stellt die am weitesten verbreitete Form eines Wohnhauses dar. Die Begriffsdefinition für das Einfamilienhaus ist dabei sehr breit gefächert und umfasst unter anderem die Haustypen Reihenhaus, freistehendes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte. Grundsätzlich ist jedes Haus, in dem eine Familie oder ähnliche Gruppierung zusammen unter einem Dach lebt, als Einfamilienhaus anzusehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um ein Fertighaus oder ein in Massivbauweise errichtetes Haus handelt. Ein Einfamilienhaus wird in der Regel vom Eigentümer bewohnt, kann aber auch an Dritte vermietet werden.

 

 

 

Die Vorteile eines Einfamilienhauses liegen vor allem darin, dass der Eigentümer beim Hausbau seine individuellen Wünsche in die Tat umsetzen kann, was beispielsweise beim Reihenhaus, Doppelhaus oder der Eigentumswohnung nur sehr bedingt bis überhaupt nicht der Fall ist. Andererseits steigt in Gebieten, in denen überwiegend freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden, deutlich stärker an, als wenn Reihen- oder Doppelhäuser gebaut werden.

 

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