Immobilienlexikon Eigentumswohnung
 
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Eigentumswohnung
Das Wohneigentumsgesetz (WEG) erlaubt es Bauherren oder Hausbesitzern eine oder mehrere Wohneinheiten eines Hauses in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Der neue Wohnungseigentümer übernimmt dabei allerdings nicht nur das Sondereigentum an der eigentlichen Wohnung, sondern automatisch auch ein anteiliges Eigentum an gemeinschaftlich genutzten Flächen (Miteigentumsanteil).

 

 

 

Auch wenn beide genannten Eigentümer kraft Gesetzes nur zusammen erworben werden können, wird rechtlich dennoch zwischen dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil unterschieden. Gemeinschaftlich genutzte Flächen können z.B. Speicher, Keller oder Garten sein. Sofern es sich beim Sondereigentum nicht um Wohnraum, sondern um gewerblich genutzte Räume wie Büro- oder Ladenflächen handelt, wird das Eigentum als Teileigentum bezeichnet.

 

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