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Eigentumsverhältnisse
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Erwerb von Immobilien
über die Eigentumsverhältnisse schlau machen. Dies kann
durch einen Auszug aus dem Grundbuch gesehen, denn hier
müssen alle Eigentumsverhältnisse und alle Lasten und
Beschränkungen, mit denen ein Grundstück behaftet ist,
festgehalten werden. Eine besondere Aufmerksamkeit ist immer
noch Immobilien und Grundstücken zu schenken, die in den
neuen Bundesländern gekauft werden sollen. Hier sollte der
Interessent niemals auf einen Auszug aus dem Grundbuch
verzichten, denn die Eigentumsverhältnisse können bei
älteren Grundstücken nicht ganz einfach sein. |
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Durch den Auszug aus dem Grundbuch, der mit einer geringen
Gebühr verbunden ist, kann man sich aber in jedem Fall einen
umfassenden Überblick über die Eigentumsverhältnisse machen.
Jedoch gibt es keine anschließende Garantie, dass
Alteigentümer nicht doch noch Rückforderungsansprüche
gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen können. In den
neuen Bundesländern kann man über das Amt für
Vermögensfragen Informationen zur entsprechenden Immobilie
im Bezug auf bestehende Rückforderungsanträge, bekommen.
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