Immobilienlexikon Eigenkapital
 
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Eigenkapital
Jeder Bauherr ist bei der Beantragung eines Baukredits gut beraten über ein bestimmtes Eigenkapital zu verfügen. Kaum eine Bank wird ein größeres Darlehen für ein beliebiges Projekt gewähren, ohne dass der Antragsteller einen angemessenen Eigenkapitalanteil einbringen kann. Dadurch wird das Eigenkapital zum unverzichtbaren Gegenstand im Laufe der Kreditverhandlungen mit den Banken.

 

 

 

Folgende Arten von Eigenkapital werden von den Banken als solches anerkannt:
- Bargeld und Bankguthaben
- Bausparverträge, Zinsen und Prämien
- Sparbriefe, Fonds, Aktien oder sonstige Wertpapiere
- Lebensversicherungen mit überschaubarer Restlaufzeit
- Grundbesitz, der nicht durch Hypotheken belastet ist
- Baugrund, auf dem noch gebaut werden kann
- Forderungen gegenüber Dritten
- Darlehen von Verwandten, Arbeitgeber etc., die kostenlos sind
- Erbauszahlungen oder Schenkungen

Der Kreditnehmer kann darüber hinaus noch den sogenannten Eigenkapitalersatz bei der Beantragung eines Darlehens geltend machen. Dabei handelt es sich im Zusammenhang mit dem Baukredit um die Eigenleistung, die auf der Baustelle vom Bauherrn selbst oder von Bauhelfern unentgeltlich erbracht werden kann. Um diese Leistungen von der Bank auch tatsächlich als Eigenkapitalersatz anerkannt zu bekommen, sollte sich der Bauherr vorher vom verantwortlichen Architekt schriftlich bestätigen lassen, dass die betreffenden Arbeiten auch von Laien ausgeführt werden können.

 

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