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Eigenkapital
Jeder Bauherr ist bei der Beantragung eines Baukredits gut
beraten über ein bestimmtes Eigenkapital zu verfügen. Kaum
eine Bank wird ein größeres Darlehen für ein beliebiges
Projekt gewähren, ohne dass der Antragsteller einen
angemessenen Eigenkapitalanteil einbringen kann. Dadurch
wird das Eigenkapital zum unverzichtbaren Gegenstand im
Laufe der Kreditverhandlungen mit den Banken. |
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Folgende Arten von Eigenkapital werden von den Banken als
solches anerkannt:
- Bargeld und Bankguthaben
- Bausparverträge, Zinsen und Prämien
- Sparbriefe, Fonds, Aktien oder sonstige Wertpapiere
- Lebensversicherungen mit überschaubarer Restlaufzeit
- Grundbesitz, der nicht durch Hypotheken belastet ist
- Baugrund, auf dem noch gebaut werden kann
- Forderungen gegenüber Dritten
- Darlehen von Verwandten, Arbeitgeber etc., die kostenlos
sind
- Erbauszahlungen oder Schenkungen
Der Kreditnehmer kann darüber hinaus noch den sogenannten
Eigenkapitalersatz bei der Beantragung eines Darlehens
geltend machen. Dabei handelt es sich im Zusammenhang mit
dem Baukredit um die Eigenleistung, die auf der Baustelle
vom Bauherrn selbst oder von Bauhelfern unentgeltlich
erbracht werden kann. Um diese Leistungen von der Bank auch
tatsächlich als Eigenkapitalersatz anerkannt zu bekommen,
sollte sich der Bauherr vorher vom verantwortlichen
Architekt schriftlich bestätigen lassen, dass die
betreffenden Arbeiten auch von Laien ausgeführt werden
können.
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