|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Eigenheimzulage |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Die Eigenheimzulage ist eine der größten staatlichen
Subventionen in Deutschland. Mit ihr sollte die Schaffung
von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden. Im
Jahr 2004 hat der Staat dafür rund 11,4 Mrd. € aufgewendet.
Die große Koalition hat die Eigenheimzulage jedoch mit dem
Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage gestrichen:
Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu
gewährt. |
|
|
|
|
|
|
|
Eigenheimzulage
Sie wird aber noch für den vollen Förderzeitraum gewährt,
wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag
beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende
Wohnung gestellt wurde. Bei diesen noch zu Ende laufenden
Eigenheimzulagen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember
2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die
Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von
1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind.
Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder
hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der
Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von
2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der
Wohnung mit einer Obergrenze von 1.278 € für Altbauten, in
beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon E •
Eigenheimzulage |
|
|
|