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Eigenfinanzierung
Eigenfinanzierung bezeichnet Finanzierungsvorgänge, bei
denen dem Unternehmen zusätzliches Eigenfinanzierung zur
Verfügung gestellt wird, d.h. bei der die Anteilseigner dem
Unternehmen Mittel zuführen. Sie ist auch als „Beteiligungs-
und Einlagenfinanzierung“ bekannt. Die Zuführung von
Eigenfinanzierung kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder
durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue
Einlagen mitbringen. Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört
die Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von
„Innen“, das heißt aus dem Unternehmensprozess kommt, ist
die Selbstfinanzierung Teil der Innenfinanzierung. Die
Eigenfinanzierung ist somit kein Unterpunkt der
Außenfinanzierung, sondern der Außen- und Innenfinanzierung
zuzurechnen. |
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Eigenfinanzierung
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (Aktiengesellschaft,
KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (Offene
Handelsgesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft,
Eingetragene Genossenschaft) unterschieden. Letztere haben
nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere
auszugeben und so hohe Eigenfinanzierungbeträge
aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der
Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass
sie sich längerfristig binden müssen.
Statt dessen müssen die Gesellschafter entweder neues
Kapital einschießen oder einen neuen Gesellschafter
aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen
werden, ändern sich die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse.
Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber
unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu
gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen
Kommanditisten bis hin zur Aufnahme eines neuen
Gesellschafters bei der GmbH. |
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