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Effektiver Jahreszins
Während der im Kreditvertrag angegebene Nominalzins
ausschließlich die vom Geldgeber auf das Darlehen erhobenen
Zinsen angibt, handelt es sich beim Effektivzins, oder auch
den effektiven Jahreszinsen, um die Angabe der gesamten
Kreditkosten in Bezug auf die Darlehenssumme. Der
Effektivzins muss laut Preisangabenverordnung ebenso wie der
Nominalzins im Kreditvertrag genannt und in Prozent
angegeben werden.
Den Kreditinstituten wird vom Gesetzgeber außerdem die
Berechnungsmethode vorgegeben sowie die Faktoren, die in die
Berechnung des Effektivzinses einfließen müssen. Im
Einzelnen sind dies Nominalzins, Agio, Disagio,
Bearbeitungsgebühren, Vermittlungskosten und eventuelle
Prämien für eine Versicherung der Restschuld. In einigen
Fällen kann sich der Effektivzins auch nur auf den Beginn
der Darlehenszeit beziehen und wird dann anfänglicher
effektiver Jahreszins genannt.
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