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Immobilienlexikon Doppelhaushälfte |
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Doppelhaushälfte
Eine Doppelhaushälfte bezeichnet ein Einzelhaus eines
Doppelhauses. Auch wenn es sich bei einem Doppelhaus mehr
oder weniger um eine geschlossene Wohneinheit handelt,
verfügt jede Doppelhaushälfte über eigene Hauseingänge und
Treppenhäuser. Bei der Regelung der Eigentumsverhältnisse
spricht man bei einer Doppelhaushälfte vom Teileigentum,
welches die Eigentümer der beiden Doppelhaushälften zu
gleichen Teilen am Gesamtgebäude haben. Grundlegende
Änderungen baulicher oder sonstiger Art sind daher nur mit
der Zustimmung beider Eigentümer möglich. |
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Doppelhaushälfte
Auch wenn ein Doppelhaus in den meisten Fällen
achsensymmetrisch gebaut wird, hindert dies den Eigentümer
einer Doppelhaushälfte nicht daran, die Außenfassade seines
Hauses in einer anderen Farbe zu streichen als der
unmittelbare Nachbar. Voraussetzung ist allerdings die
Zustimmung der örtlichen Baubehörde, die bei nicht passenden
Farben durchaus verweigert werden kann. Ähnlich verhält es
sich mit weiteren Änderungen, die für die Bausubstanz des
gesamten Doppelhauses unbedeutend sind. |
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