Immobilienlexikon Doppelhaushälfte
 
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Doppelhaushälfte
Eine Doppelhaushälfte bezeichnet ein Einzelhaus eines Doppelhauses. Auch wenn es sich bei einem Doppelhaus mehr oder weniger um eine geschlossene Wohneinheit handelt, verfügt jede Doppelhaushälfte über eigene Hauseingänge und Treppenhäuser. Bei der Regelung der Eigentumsverhältnisse spricht man bei einer Doppelhaushälfte vom Teileigentum, welches die Eigentümer der beiden Doppelhaushälften zu gleichen Teilen am Gesamtgebäude haben. Grundlegende Änderungen baulicher oder sonstiger Art sind daher nur mit der Zustimmung beider Eigentümer möglich.

 

 

 

Doppelhaushälfte
Auch wenn ein Doppelhaus in den meisten Fällen achsensymmetrisch gebaut wird, hindert dies den Eigentümer einer Doppelhaushälfte nicht daran, die Außenfassade seines Hauses in einer anderen Farbe zu streichen als der unmittelbare Nachbar. Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung der örtlichen Baubehörde, die bei nicht passenden Farben durchaus verweigert werden kann. Ähnlich verhält es sich mit weiteren Änderungen, die für die Bausubstanz des gesamten Doppelhauses unbedeutend sind.

 

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