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Doppelhaus
Die Definition des Doppelhauses ist in Deutschland in der
Baunutzungsverordnung geregelt (§ 22 BauNVO). Darin wird
unter anderem eine klare Abgrenzung der Haustypen Doppelhaus
und Mehrfamilienhaus vorgenommen. Von einem Doppelhaus
spricht man demnach bei einer zusammenhängenden Wohneinheit,
die über sowohl über getrennte Eingänge als auch separate
Treppenhäuser verfügt, was beim Mehrfamilienhaus nicht der
Fall ist. |
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Doppelhaus
Die Außenfassade eines Doppelhauses wird aus städtebaulichen
Gründen in der Regel symmetrisch gestaltet, was in gleicher
Weise auch für den Grundriss dieses Haustyps gilt. Das
Baurecht schreibt außerdem den Einbau einer Brandschutzwand
zwischen den aneinandergebauten Häusern vor, um ein
Übergreifen der Flammen im Brandfall nicht zu begünstigen.
Bei einem Doppelhaus kann es sich entweder um zwei Häuser
handeln, die an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut
werden, oder um eine Einheit, die auf ein und demselben
Grundstück gebaut wird. Die Doppelhausbebauung weist
gegenüber der herkömmlichen Wohnbebauung einen deutlich
niedrigeren Flächenverbrauch auf, weshalb sich dieser
Haustyp immer größerer Beliebtheit erfreut. |
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