Immobilienlexikon Doppelhaus
 
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Doppelhaus
Die Definition des Doppelhauses ist in Deutschland in der Baunutzungsverordnung geregelt (§ 22 BauNVO). Darin wird unter anderem eine klare Abgrenzung der Haustypen Doppelhaus und Mehrfamilienhaus vorgenommen. Von einem Doppelhaus spricht man demnach bei einer zusammenhängenden Wohneinheit, die über sowohl über getrennte Eingänge als auch separate Treppenhäuser verfügt, was beim Mehrfamilienhaus nicht der Fall ist.

 

 

 

Doppelhaus
Die Außenfassade eines Doppelhauses wird aus städtebaulichen Gründen in der Regel symmetrisch gestaltet, was in gleicher Weise auch für den Grundriss dieses Haustyps gilt. Das Baurecht schreibt außerdem den Einbau einer Brandschutzwand zwischen den aneinandergebauten Häusern vor, um ein Übergreifen der Flammen im Brandfall nicht zu begünstigen.

Bei einem Doppelhaus kann es sich entweder um zwei Häuser handeln, die an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut werden, oder um eine Einheit, die auf ein und demselben Grundstück gebaut wird. Die Doppelhausbebauung weist gegenüber der herkömmlichen Wohnbebauung einen deutlich niedrigeren Flächenverbrauch auf, weshalb sich dieser Haustyp immer größerer Beliebtheit erfreut.

 

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