Immobilienlexikon Disagio
 
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Disagio
Das Disagio bezeichnet die Differenz zwischen Darlehenssumme und Auszahlungsbetrag. Ein Disagio von 5 % hat zur Folge, dass das Kreditinstitut lediglich 95 % des Darlehens ausbezahlt, der Schuldner auf der anderen Seite aber 100 % zurückbezahlen muss. Daher ist das Disagio als im Voraus gezahlte Zinsen oder als Kreditbearbeitungsgebühr zu verstehen.

 

 

 

Disago
Vermieter können das Disagio als Werbungskosten geltend machen, während beim ausschließlichen Eigenbedarf keinerlei steuerliche Vorteile erzielt werden können. Andererseits muss der Vermieter den Teil des Disagios als Einnahme versteuern, der bei einer vorzeitigen Rückvergütung des Disagios durch die Bank fällig wird, etwa weil das Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindungsdauer getilgt wird.

 
 

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