Immobilienlexikon Dauermietvertrag
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Dauermietvertrag
Wer zur Miete wohnt, der kann auch hier zwischen verschiedenen Mietverträgen unterscheiden. So werden neben dem üblichen Mietvertrag, welcher auch als Einheitsmietvertrag bekannt ist auch des Öfteren ein Dauermietvertrag angeboten, welche Sicherheiten auf beiden Seiten bedeutet. Bei dem Dauermietvertrag handelt es sich meistens um einen Mietvertrag, welcher über mindestens 10 oder weitere Jahre abgeschlossen wird. So bietet der Vermieter auf der einen Seite die Sicherheit, dass eine ordentliche Kündigung “wegen Eigenbedarf“ gekündigt werden kann. Auf der anderen Site kann aber auch das Dauermietverhältnis bei dem Vermieter eine Sicherheit geben, dass nur bei Mietausfall oder Mängeln des Mietrechts außerordentlich gekündigt werden kann. 

 

 

 

Dauermietvertrag
So wird ein Dauermietvertrag in manchen Fällen in ein Kaufmietvertrag nach Ablauf des Mietvertrages umgewandelt. Hier sollte allerdings auch unterschiede werden, dass ein Dauermietverhältnis auf Lebenszeit nur von dem Mieter gekündigt werden kann. Während des laufenden Dauermietvertrages müssen allerdings auch die Pflichten des Mieters sowie die Hausordnung gegenüber den anderen Hausbewohnern eingehalten werden.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon D  »  Dauermietvertrag