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Darlehensvertrag
Das Darlehen ist ein
schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber
verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten
Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur
Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet,
bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher
Art, Güte und Menge zurückzuerstatten und falls vereinbart
ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen. |
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Darlehensvertrag
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit
eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur
getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht
werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen
beurteilt sich der Kredit nach den Gesetzesnormen über das
Darlehen.
Darlehensarten
Endfälliges Darlehen (Fälligkeitsdarlehen): Das Darlehen
wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag
zurückgezahlt.
Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus
Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der
Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil
sinkt entsprechend.
Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit
konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital
berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
Laufzeitdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für
die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem
Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird
bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate)
zurückgezahlt.
Partiarisches Darlehen: Der Darlehensgeber erhält statt oder
zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung. |
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