Immobilienlexikon Darlehensnominalzins

 
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Darlehensnominalzins
Beim Darlehensnominalzins handelt sich um einen festen Bestandteil in einem Darlehensvertrag. Der Darlehensnominalzins errechnet sich vom Darlehensnennbetrag. Der Darlehensnennbetrag wiederum ist der Betrag, den der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber in jedem Fall zurück zahlen muss. Der Darlehensnominalzins wird grundsätzlich per Anno angegeben. Im Darlehensnominalzins selbst werden bestimmte Beträge, die der Kreditgeber verlangt, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund muss der Darlehensnominalzins auch ganz klar vom Effektivzins unterschieden werden. Wie hoch der Nominalzins jeweils ist, wird im Darlehensvertrag vereinbart.

 

 

 

Er kann zum einen über eine bestimmte Laufzeit hinweg festgeschrieben werden oder zum anderen auch variabel sein. Handelt es sich um einen festgelegten Nominalzins, verändert sich während der gesamten Laufzeit des Darlehens der Zinssatz nicht. In der Praxis wird der Nominalzins bei einem langfristigen Darlehen in der Regel für die ersten zehn Jahre festgeschrieben. Nach dieser Zeit wird eine neue Festschreibung vorgenommen, bei der die Möglichkeit besteht, den Zinssatz zu diesem Zeitpunkt zu verändern. Bei einem variablen Zinssatz wird dieser jederzeit an die jeweilige Marktsituation angepasst.

 

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