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Darlehensnominalzins
Beim Darlehensnominalzins handelt sich um einen festen
Bestandteil in einem Darlehensvertrag. Der
Darlehensnominalzins errechnet sich vom Darlehensnennbetrag.
Der Darlehensnennbetrag wiederum ist der Betrag, den der
Darlehensnehmer an den Darlehensgeber in jedem Fall zurück
zahlen muss. Der Darlehensnominalzins wird grundsätzlich per
Anno angegeben. Im Darlehensnominalzins selbst werden
bestimmte Beträge, die der Kreditgeber verlangt, wie z.B.
Bearbeitungsgebühren, nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund
muss der Darlehensnominalzins auch ganz klar vom
Effektivzins unterschieden werden. Wie hoch der Nominalzins
jeweils ist, wird im Darlehensvertrag vereinbart. |
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Er kann zum einen über eine
bestimmte Laufzeit hinweg festgeschrieben werden oder zum
anderen auch variabel sein. Handelt es sich um einen
festgelegten Nominalzins, verändert sich während der
gesamten Laufzeit des Darlehens der Zinssatz nicht. In der
Praxis wird der Nominalzins bei einem langfristigen Darlehen
in der Regel für die ersten zehn Jahre festgeschrieben. Nach
dieser Zeit wird eine neue Festschreibung vorgenommen, bei
der die Möglichkeit besteht, den Zinssatz zu diesem
Zeitpunkt zu verändern. Bei einem variablen Zinssatz wird
dieser jederzeit an die jeweilige Marktsituation angepasst. |
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