Immobilienlexikon Darlehensnennbetrag

 
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Darlehensnennbetrag
Der Begriff Darlehensnennbetrag ist eine fester Bestandteil von einem Kreditbetrag und bezeichnet den Betrag, der im Darlehensvertrag angegeben wird und der in jedem Fall an den Darlehensgeber zurück gezahlt werden muss. Somit handelt es sich hierbei schlussendlich immer um die Summe, die der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurück zahlen muss. Dabei muss die Auszahlungssumme des Darlehens nicht unbedingt mit dem Darlehensnennbetrag übereinstimmen, denn oftmals werden vom Darlehensnennbetrag Gebühren des Kreditgebers abgezogen.

 

 

 

Durch diesen Abzug verringert sich die Auszahlungssumme entsprechend. Dies ändert aber nichts am Darlehensnennbetrag, der in jedem Fall in vollem Umfang zurückgezahlt werden muss. Von der Höhe des Darlehensnennbetrags wird dann auch der Nominalzins errechnet, den man in keinem Fall mit dem Effektivzins verwechselt werden darf. Der Effektivzins zeigt nämlich die Gesamtbelastung eines Darlehens auf, inklusive der anfallenden Nebenkosten. Der Darlehensnennbetrag wird auch als Nominalschuld, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag bezeichnet, meint aber immer den Darlehensnennbetrag, der vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurück gezahlt werden muss.

 

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