|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Darlehensnennbetrag |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Darlehensnennbetrag
Der Begriff Darlehensnennbetrag ist eine fester Bestandteil
von einem Kreditbetrag und bezeichnet den Betrag, der im
Darlehensvertrag angegeben wird und der in jedem Fall an den
Darlehensgeber zurück gezahlt werden muss. Somit handelt es
sich hierbei schlussendlich immer um die Summe, die der
Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurück zahlen muss.
Dabei muss die Auszahlungssumme des Darlehens nicht
unbedingt mit dem Darlehensnennbetrag übereinstimmen, denn
oftmals werden vom Darlehensnennbetrag Gebühren des
Kreditgebers abgezogen. |
|
|
|
|
|
|
|
Durch diesen Abzug verringert
sich die Auszahlungssumme entsprechend. Dies ändert aber
nichts am Darlehensnennbetrag, der in jedem Fall in vollem
Umfang zurückgezahlt werden muss. Von der Höhe des
Darlehensnennbetrags wird dann auch der Nominalzins
errechnet, den man in keinem Fall mit dem Effektivzins
verwechselt werden darf. Der Effektivzins zeigt nämlich die
Gesamtbelastung eines Darlehens auf, inklusive der
anfallenden Nebenkosten. Der Darlehensnennbetrag wird auch
als Nominalschuld, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag
bezeichnet, meint aber immer den Darlehensnennbetrag, der
vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurück gezahlt
werden muss. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon D •
Darlehensnennbetrag |
|
|
|