Darlehen
Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen Darlehensgeber und
Darlehensnehmer im schuldrechtlichen Sinn. Der
Darlehensgeber verpflichtet sich in dem Vertrag, dem
Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme oder eine ander
Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich,
die Geldsumme oder Sache bei Fälligkeit zurückzuerstatten
und gegebenenfalls ein Entgelt für die Überlassung zu
bezahlten.
Kredite sind hingegen Verbindlichkeiten. Nach dem Entstehen
der Kredite müssen diese zwar auch getilgt werden, können
aber zusätzlich noch weiter erhöht werden. Für den Kredit
gibt es keine eigene gesetzliche Regelung. Er wird daher wie
ein Darlehen behandelt.