Immobilienlexikon Damnum
 
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Damnum
Das Damnum beschreibt die Differenz, die sich bei einem Darlehen aus dem Auszahlungsbetrag des Kreditinstituts und dem Rückzahlungsbetrag des Darlehensnehmers ergibt. Ein Damnum kann sowohl als Darlehensaufgeld als auch in Form eines Darlehensabgeld vereinbart werden. Beim Darlehensaufgeld erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um das Aufgeld, während beim Darlehensabgeld der Auszahlungsbetrag um das Abgeld reduziert wird.

 

 

 

Damnum
Grundsätzlich ist das Damnum wie eine Zinszahlung zu behandeln, Unterschiede ergeben sich lediglich bei der steuerlichen Behandlung beider Kreditparteien. Hierbei wird zusätzlich unterschieden, ob es sich beim Darlehensnehmer um eine Privatperson oder eine geschäftlich tätige Person (Betriebskredit) handelt.

Beim betrieblichen Damnum wird weiterhin unterschieden, ob der Darlehensnehmer seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Im ersten Fall muss für das Damnum, das die Bank bei der Kreditauszahlung einbehalten hat, ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, der erst nach der Darlehenslaufzeit wieder aufgelöst werden darf. Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass der Darlehensgeber einen Ertrag ausweisen muss, während beim Darlehensnehmer ein betrieblicher Aufwand zu Buche steht.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet das Damnum für den Darlehensgeber eine Zinseinnahme und ist den übrigen Betriebseinnahmen hinzuzufügen. Die Einnahme muss sofort nach ihrer Generierung verbucht werden.

Der Darlehensnehmer hat es mit einer Betriebsausgabe zu tun, die er ebenfalls sofort in seinen Büchern geltend machen kann. In der Regel wird mit einem Betriebskredit ein Wirtschaftsgut erworben, das Damnum ist in diesem Zusammenhang nicht als Anschaffungskosten zu bewerten, sondern als Finanzierungskosten.

Beim privaten Damnum muss der Darlehensgeber das Damnum als Zugang bei seinem Kapitalvermögen ausweisen, und zwar noch im selben Jahr, in dem es entstanden ist. Für den Darlehensnehmer hingegen kann das Damnum nur von steuerlicher Bedeutung werden, wenn mit der damit finanzierten Anschaffung ein steuerlich relevanter Gewinn erzielt wird. In diesem Fall wird das Damnum wie ein Kreditzins behandelt.

Üblicherweise wird das Damnum im privaten Bereich von Vermietern steuerlich geltend gemacht.

 
 
 

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