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Dachterrasse
Die Dachterrasse ist eine Terrasse, die sich, wie der Name
bereits verrät, auf dem Dach eines Wohn- oder
Geschäftsgebäudes befindet. Oftmals ist eine Dachterrasse
einer bestimmten Wohnung oder einer gewerblichen Raumeinheit
zugeordnet. Ist dies der Fall, findet die Dachterrasse dann
bei der Flächenberechnung der zugehörigen Wohnung
Berücksichtigung. Die Dachterrasse ist dabei nach der
inzwischen veralteten DIN 283 mit 25 Prozent anzurechnen.
Nach der neuen Wohnflächenverordnung darf sie aber höchstens
bis zur Hälfte angerechnet werden. Wird nachträglich eine
Dachterrasse angelegt, müssen bestimmte Aspekte
berücksichtigt werden. |
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Hierzu gehört beispielsweise
die Lage von haustechnischen Einrichtungen, wie
beispielsweise Schornsteinen und Fahrstuhlschächten. Des
Weiteren muss unbedingt die Tragfähigkeit der bestehenden
Deckenkonstruktion berücksichtigt werden, wobei hier eine
Auslegung für das Gewicht einer Vielzahl von Personen
gewährleistet sein muss. Auch ausreichende
Wärmedämmungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, damit eine
Auskühlung der darunter liegenden Räume vermieden werden
kann. Dachterrassen biete zwar oftmals einen tollen Ausblick
über eine Stadt, sind aber auch eine Schwachstelle, denn die
Folienabdichtungen und weiteren Beläge der Dachterrasse
können verspröden und lassen dann Wasser hindurch. |
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