Immobilienlexikon Dachterrasse

 
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Dachterrasse
Die Dachterrasse ist eine Terrasse, die sich, wie der Name bereits verrät, auf dem Dach eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes befindet. Oftmals ist eine Dachterrasse einer bestimmten Wohnung oder einer gewerblichen Raumeinheit zugeordnet. Ist dies der Fall, findet die Dachterrasse dann bei der Flächenberechnung der zugehörigen Wohnung Berücksichtigung. Die Dachterrasse ist dabei nach der inzwischen veralteten DIN 283 mit 25 Prozent anzurechnen. Nach der neuen Wohnflächenverordnung darf sie aber höchstens bis zur Hälfte angerechnet werden. Wird nachträglich eine Dachterrasse angelegt, müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden.

 

 

 

Hierzu gehört beispielsweise die Lage von haustechnischen Einrichtungen, wie beispielsweise Schornsteinen und Fahrstuhlschächten. Des Weiteren muss unbedingt die Tragfähigkeit der bestehenden Deckenkonstruktion berücksichtigt werden, wobei hier eine Auslegung für das Gewicht einer Vielzahl von Personen gewährleistet sein muss. Auch ausreichende Wärmedämmungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, damit eine Auskühlung der darunter liegenden Räume vermieden werden kann. Dachterrassen biete zwar oftmals einen tollen Ausblick über eine Stadt, sind aber auch eine Schwachstelle, denn die Folienabdichtungen und weiteren Beläge der Dachterrasse können verspröden und lassen dann Wasser hindurch.

 

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