Immobilienlexikon Citylage

 
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Citylage
Liest man die Zeitungsanzeigen im Bezug auf Immobilien, findet man oft den Zusatz Citylage. Bei städtischen Immobilien ist hiermit die unmittelbare Nähe zur City gemeint. So soll dem Interessenten gleich ein
Eindruck davon verschafft werden, wo sich die Immobilie findet. Die Citylage spielt aber vor allem bei gewerblichen Immobilien eine sehr große Rolle. Dies spiegelt sich auch in der Wertermittlung einer Immobilie
wieder. Bezieht sich der Zusatz Citylage also auf eine Gewerbeimmobilie, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Immobilie in einer hervorragenden Lage befindet, sodass hier eine optimale Einzelhandelsausnutzung gegeben ist. Unterschieden werde hierbei die 1a, 1b und IIa Lagen.

Unter der Kategorie 1a versteht man im Allgemeinen ein besonders hohes Passantenaufkommen, sodass die Immobilie sich meist direkt in der Fußgängerzone befindet. Damit ist gewährleistet, dass ein hoher Verkaufumsatz erzielt werden kann. Von einer 1b Lage ist dann die Regel, wenn sich die Gewerbeimmobilie in unmittelbarer Umgebung der Fußgängerzone befindet. Jedoch ist hierbei eine weitaus geringere Passantenfrequenz gegeben, als bei einer 1a Lage. Da die Lage einer Gewerbeimmobilie im Einzelhandel die Umsätze sehr stark beeinflusst, ist diese Differenzierung sehr von Bedeutung. Zudem wirkt sich die Lage auch auf den Mietpreis aus, sodass bei einer 1a-Lage oft ein sehr hoher Quadratmeterpreis bezahlt werden muss.

 

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