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Citylage
Liest man die Zeitungsanzeigen im Bezug auf Immobilien,
findet man oft den Zusatz Citylage. Bei städtischen
Immobilien ist hiermit die unmittelbare Nähe zur City
gemeint. So soll dem Interessenten gleich ein
Eindruck davon verschafft werden, wo sich die Immobilie
findet. Die Citylage spielt aber vor allem bei gewerblichen
Immobilien eine sehr große Rolle. Dies spiegelt sich auch in
der Wertermittlung einer Immobilie
wieder. Bezieht sich der Zusatz Citylage also auf eine
Gewerbeimmobilie, kann davon ausgegangen werden, dass es
sich um eine Immobilie in einer hervorragenden Lage
befindet, sodass hier eine optimale Einzelhandelsausnutzung
gegeben ist. Unterschieden werde hierbei die 1a, 1b und IIa
Lagen.
Unter der Kategorie 1a versteht
man im Allgemeinen ein besonders hohes Passantenaufkommen,
sodass die Immobilie sich meist direkt in der Fußgängerzone
befindet. Damit ist gewährleistet, dass ein hoher
Verkaufumsatz erzielt werden kann. Von einer 1b Lage ist
dann die Regel, wenn sich die Gewerbeimmobilie in
unmittelbarer Umgebung der Fußgängerzone befindet. Jedoch
ist hierbei eine weitaus geringere Passantenfrequenz
gegeben, als bei einer 1a Lage. Da die Lage einer
Gewerbeimmobilie im Einzelhandel die Umsätze sehr stark
beeinflusst, ist diese Differenzierung sehr von Bedeutung.
Zudem wirkt sich die Lage auch auf den Mietpreis aus, sodass
bei einer 1a-Lage oft ein sehr hoher Quadratmeterpreis
bezahlt werden muss. |
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