Immobilienlexikon Carport

 
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Carport
Die Besonderheit von einem Carport besteht darin, dass es sich hierbei um ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz handelt. Der Zinssatz wird alle drei Monate angepasst und orientiert sich an der Entwicklung EURIBOR Satzes. Neben dem variablen Zinssatz zeichnet sich der Carport dadurch aus, dass es bei dieser Kreditform eine Obergrenze für den Zinssatz gibt, sodass der Kreditnehmer bei dieser Finanzierungsform eine Kalkulationssicherheit hat. Diese Zinsobergrenze wird als CAP bezeichnet, daher der Name dieses Kredits. Empfehlenswert ist der Abschluss eines Carports vor allem dann, wenn die Zinssätze sehr weit oben angesiedelt sind und in der näheren Zukunft mit einer Zinssenkung zu rechnen ist.

Um diese Sicherheit zu haben, muss der Kreditnehmer i.d.R. eine einmalige Prämie zahlen. Die Höhe der Prämie richte sich zum einen nach der Zinsobergrenze und zum anderen nach der Laufzeit des Darlehens. Fällig wird die Prämie mit der Auszahlung des Darlehensbetrages. Im Normalfall wird der Carport als endfälliges Darlehen. Dies bedeutet, dass während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden, während die Tilgung selbst z. B. durch eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag erfolgt. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsmöglichkeit besteht ein weiterer Vorteil des Carports darin, dass dieser unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit verlängert werden kann.

 

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