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Carport
Die Besonderheit von einem Carport besteht darin, dass es
sich hierbei um ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz
handelt. Der Zinssatz wird alle drei Monate angepasst und
orientiert sich an der Entwicklung EURIBOR Satzes. Neben dem
variablen Zinssatz zeichnet sich der Carport dadurch aus,
dass es bei dieser Kreditform eine Obergrenze für den
Zinssatz gibt, sodass der Kreditnehmer bei dieser
Finanzierungsform eine Kalkulationssicherheit hat. Diese
Zinsobergrenze wird als CAP bezeichnet, daher der Name
dieses Kredits. Empfehlenswert ist der Abschluss eines
Carports vor allem dann, wenn die Zinssätze sehr weit
oben angesiedelt sind und in der näheren Zukunft mit einer
Zinssenkung zu rechnen ist.
Um diese
Sicherheit zu haben, muss der Kreditnehmer i.d.R. eine
einmalige Prämie zahlen. Die Höhe der Prämie richte sich zum
einen nach der Zinsobergrenze und zum anderen nach der
Laufzeit des Darlehens. Fällig wird die Prämie mit der
Auszahlung des Darlehensbetrages. Im Normalfall wird der
Carport als endfälliges Darlehen. Dies bedeutet, dass
während der Laufzeit nur die Zinsen gezahlt werden, während
die Tilgung selbst z. B. durch eine Lebensversicherung oder
einen Bausparvertrag erfolgt. Im Vergleich zu anderen
Finanzierungsmöglichkeit besteht ein weiterer Vorteil des
Carports darin, dass dieser unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit verlängert werden
kann. |
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