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Bürgschaftsgebühr
Bei einer Hypothek oder einer Grundschuld, die mit dem
Erwerb einer Immobilie einhergehen, wird häufig eine
Bürgschaftsgebühr erhoben. Das ist in den meisten Fällen der
Fall, wenn der eine Partner die Immobilie erwirbt und der
andere mit haftet. Diese Mithaftung geschieht in der Regel
in der Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für den
anderen Partner. Das bedeutet, wenn der Darlehnsnehmer
seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird sofort
der Bürge in Anspruch genommen. Für diese Bürgschaft wird
von Banken und Kreditinstituten, wenn sie für den Betrag
bürgen, eine Bürgschaftsgebühr erhoben. |
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Bürgschaftsgebühr
Diese soll die Kosten, für den Verwaltungsaufwand, die
Kosten der Unterlagenprüfung und das Risiko, das der
Kreditgeber damit eingeht, ausgleichen. Die
Bürgschaftsgebühr ist meistens eine einmalige Zahlung, sie
kann aber auch monatlich erhoben werden. Eine andere Zahlung
dafür ist Avale oder Avalprovision. Die Bürgschaftsgebühr
ist ein normaler Vorgang, den alle Kreditinstitute
berechnen, wenn sie kurz- oder auch langfristig eine
Bürgschaft übernehmen. Diese Bürgschaftsgebühr gehört mit zu
den Baunebenkosten, die man in seine Kosten einrechnen muss.
Jedes Risiko kostet Geld, so ist auch mit der
Bürgschaftsgebühr. Jedoch sind die Gebühren in der Höhe von
Bank zu Bank unterschiedlich. Vor Vertragsabschluss sollte
man die Konditionen schon vergleichen. |
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