Immobilienlexikon Bürgschaftsgebühr
 
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Bürgschaftsgebühr
Bei einer Hypothek oder einer Grundschuld, die mit dem Erwerb einer Immobilie einhergehen, wird häufig eine Bürgschaftsgebühr erhoben. Das ist in den meisten Fällen der Fall, wenn der eine Partner die Immobilie erwirbt und der andere mit haftet. Diese Mithaftung geschieht in der Regel in der Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für den anderen Partner. Das bedeutet, wenn der Darlehnsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird sofort der Bürge in Anspruch genommen. Für diese Bürgschaft wird von Banken und Kreditinstituten, wenn sie für den Betrag bürgen, eine Bürgschaftsgebühr erhoben.

 

 

 

Bürgschaftsgebühr
Diese soll die Kosten, für den Verwaltungsaufwand, die Kosten der Unterlagenprüfung und das Risiko, das der Kreditgeber damit eingeht, ausgleichen. Die Bürgschaftsgebühr ist meistens eine einmalige Zahlung, sie kann aber auch monatlich erhoben werden. Eine andere Zahlung dafür ist Avale oder Avalprovision. Die Bürgschaftsgebühr ist ein normaler Vorgang, den alle Kreditinstitute berechnen, wenn sie kurz- oder auch langfristig eine Bürgschaft übernehmen. Diese Bürgschaftsgebühr gehört mit zu den Baunebenkosten, die man in seine Kosten einrechnen muss. Jedes Risiko kostet Geld, so ist auch mit der Bürgschaftsgebühr. Jedoch sind die Gebühren in der Höhe von Bank zu Bank unterschiedlich. Vor Vertragsabschluss sollte man die Konditionen schon vergleichen.

 

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