Immobilienlexikon Bürgschaft
 
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Bürgschaft
Bei fast jedem Kredit, den ein Partner aufnimmt, unterschreibt der andere Partner als Bürge mit. Das wird vielen Menschen gar nicht richtig bewusst. Mit der Bürgschaft erklärt man, für die Verbindlichkeiten des anderen einzustehen. Das bedeutet, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt, kann der Bürge unmittelbar in Anspruch genommen werden. Er haftet für die Verbindlichkeiten des Partners mit seinen Einkünften und seinem Vermögen. Das geht bis zur Zwangsvollstreckung. So ist der Fall bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das ist die Bürgschaft, die bei Kreditverträgen fast immer unterschrieben wird.

 

 

 

Bürgschaft
Im Gegensatz dazu gibt es noch die gewöhnliche Bürgschaft. Bei dieser Bürgschaft kann man vom Darlehnsgeber verlangen, erst alle anderen Möglichkeiten gegen den Schuldner auszuschöpfen, bevor man in Anspruch genommen wird. Das können Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen sein. Aber auch hier haftet der Bürge letztendlich für die Schulden eines anderen. Trotzdem wird die gewöhnliche Bürgschaft viel seltener vorkommen, weil es schwieriger ist, die Forderung durch den Bürgen zu erhalten. Im Kreditgeschäft wird so gut wie immer die selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt.

 

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