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Bruttokaltmiete
Die Bruttokaltmiete ist einer der Faktoren, die in einem
Mietvertrag eingetragen werden. Sie zählt zu den
Vereinbarungen über die Nebenkosten. Daneben gibt es zum
Beispiel noch die Kaltmiete, das ist der reine Mietzins pro
Quadratmeter ohne sonstige Kosten. Die Bruttokaltmiete
beinhaltet alle „kalten“ Betriebskosten, beispielsweise
Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr (falls
nicht gesondert) Fahrstuhl usw. In der Bruttokaltmiete sind
aber die Heizkosten und die Kosten für warmes Wasser nicht
enthalten. Die Regelung der Bruttokaltmiete kann zwar
vertraglich vereinbart werden, birgt aber ein gewisses
Risiko. Der Aufwand ist zwar kleiner, wenn Leistungen
pauschal berechnet werden. Jedoch kann die Genauigkeit unter
dieser Vereinbarung leiden. Der Gewinn mancher Regelungen in
Bezug auf die Bruttokaltmiete kann einseitig beim Vermieter
oder beim Mieter liegen. Deshalb sehen die meisten
Mietverträge eine Nettokaltmiete anstelle einer
Bruttokaltmiete vor. |
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Bruttokaltmiete
Die so genannte Warmmiete beinhaltet neben dem Mietzins
monatliche Vorauszahlungen, die für Betriebskosten und
Heizung geleistet werden. Diese werden dann einmal pro Jahr
mit den Kosten, die tatsächlich angefallen sind, verrechnet.
Sollten die Abschläge höher sein, als die Ablesesummen, die
dann auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, so
darf sich der Mieter über eine Rückerstattung freuen. Wenn
die Kosten höher waren als die Vorauszahlung, steht eine
Nachzahlung ins Haus. Auch bei der Bruttokaltmiete werden
Abschlagszahlungen für Warmwasser und Heizungen monatlich
gerechnet und am Jahresende verrechnet. Die Bruttokaltmiete
ist für den Vermieter nachteilig bei
Betriebskostensteigerungen. Sie gehen zu seinen Lasten, da
er sie nicht im laufenden Jahr auf die Mieter verteilen
kann. |
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