Immobilienlexikon Bruttokaltmiete
 
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Bruttokaltmiete
Die Bruttokaltmiete ist einer der Faktoren, die in einem Mietvertrag eingetragen werden. Sie zählt zu den Vereinbarungen über die Nebenkosten. Daneben gibt es zum Beispiel noch die Kaltmiete, das ist der reine Mietzins pro Quadratmeter ohne sonstige Kosten. Die Bruttokaltmiete beinhaltet alle „kalten“ Betriebskosten, beispielsweise Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr (falls nicht gesondert) Fahrstuhl usw. In der Bruttokaltmiete sind aber die Heizkosten und die Kosten für warmes Wasser nicht enthalten. Die Regelung der Bruttokaltmiete kann zwar vertraglich vereinbart werden, birgt aber ein gewisses Risiko. Der Aufwand ist zwar kleiner, wenn Leistungen pauschal berechnet werden. Jedoch kann die Genauigkeit unter dieser Vereinbarung leiden. Der Gewinn mancher Regelungen in Bezug auf die Bruttokaltmiete kann einseitig beim Vermieter oder beim Mieter liegen. Deshalb sehen die meisten Mietverträge eine Nettokaltmiete anstelle einer Bruttokaltmiete vor.

 

 

 

Bruttokaltmiete
Die so genannte Warmmiete beinhaltet neben dem Mietzins monatliche Vorauszahlungen, die für Betriebskosten und Heizung geleistet werden. Diese werden dann einmal pro Jahr mit den Kosten, die tatsächlich angefallen sind, verrechnet. Sollten die Abschläge höher sein, als die Ablesesummen, die dann auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, so darf sich der Mieter über eine Rückerstattung freuen. Wenn die Kosten höher waren als die Vorauszahlung, steht eine Nachzahlung ins Haus. Auch bei der Bruttokaltmiete werden Abschlagszahlungen für Warmwasser und Heizungen monatlich gerechnet und am Jahresende verrechnet. Die Bruttokaltmiete ist für den Vermieter nachteilig bei Betriebskostensteigerungen. Sie gehen zu seinen Lasten, da er sie nicht im laufenden Jahr auf die Mieter verteilen kann.

 

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