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Brandversicherung
Die Brandversicherung versichert ein Gebäude gegen
Feuerschäden. Eine Brandversicherung ist eine
Pflichtversicherung, die bei einer Baufinanzierung
nachgewiesen werden muss, damit nach einem Brandschaden die
Höhe der Kosten zum Wiederaufbau des Gebäudes errechnet
werden kann. Jede Brandschutzversicherung hat ein wenig
andere Bedingungen, unter denen man diese Kosten übernommen
bekommt. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass das
Grundstück auf jeden Fall gegen Elementarereignisse, wie
Blitzschlag oder technische Defekte versichert ist. |
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Brandversicherung
Schäden durch Brandstiftung werden natürlich auch
übernommen, wobei der Brandstifter, sofern man ihn erwischt
hat, hier gleich zur Verantwortung gezogen und angezeigt
wird. Wird jedoch der Eigentümer des Gebäudes der
Brandstiftung überführt, dann wird die
Brandschutzversicherung nichts zahlen, da sie rechtlich dazu
nicht verpflichtet ist. Hier würde es sich um einen
Versicherungsbetrug handeln, der dann auch noch
strafrechtlich verfolgt wird und schwere Folgen für den
Brandstifter haben kann.
In Deutschland wird zusätzlich zur Brandschutzversicherung
noch ein gewisser Prozentsatz auf die Versicherungsprämie
als Feuerschutzsteuer erhoben. Diese Feuerschutzsteuer wird
nach Feuerschutzsteuergesetz auf die einzelnen Bundesländer
verteilt. Hier kommen die Gelder regional dem Brandschutz
zugute. Mit diesen Steuergeldern werden Maßnahmen zur
Vorbeugung und zum Schutz gegen Ausbreitung eines Brandes
verwendet, so beispielsweise für die Anschaffung und Wartung
von Gerätschaften und Autos einer Feuerwehr oder auch für
bestimmte Brandschutzmaßnahmen von öffentlichen Gebäuden. |
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