Immobilienlexikon Brandversicherung
 
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Brandversicherung
Die Brandversicherung versichert ein Gebäude gegen Feuerschäden. Eine Brandversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei einer Baufinanzierung nachgewiesen werden muss, damit nach einem Brandschaden die Höhe der Kosten zum Wiederaufbau des Gebäudes errechnet werden kann. Jede Brandschutzversicherung hat ein wenig andere Bedingungen, unter denen man diese Kosten übernommen bekommt. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass das Grundstück auf jeden Fall gegen Elementarereignisse, wie Blitzschlag oder technische Defekte versichert ist.

 

 

 

Brandversicherung
Schäden durch Brandstiftung werden natürlich auch übernommen, wobei der Brandstifter, sofern man ihn erwischt hat, hier gleich zur Verantwortung gezogen und angezeigt wird. Wird jedoch der Eigentümer des Gebäudes der Brandstiftung überführt, dann wird die Brandschutzversicherung nichts zahlen, da sie rechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Hier würde es sich um einen Versicherungsbetrug handeln, der dann auch noch strafrechtlich verfolgt wird und schwere Folgen für den Brandstifter haben kann.

In Deutschland wird zusätzlich zur Brandschutzversicherung noch ein gewisser Prozentsatz auf die Versicherungsprämie als Feuerschutzsteuer erhoben. Diese Feuerschutzsteuer wird nach Feuerschutzsteuergesetz auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Hier kommen die Gelder regional dem Brandschutz zugute. Mit diesen Steuergeldern werden Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Ausbreitung eines Brandes verwendet, so beispielsweise für die Anschaffung und Wartung von Gerätschaften und Autos einer Feuerwehr oder auch für bestimmte Brandschutzmaßnahmen von öffentlichen Gebäuden.

 

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