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Brandschutz
Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die getroffen
werden, um der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch vorzubeugen. Auch Maßnahmen, die es
ermöglichen, bei einem Brand Menschen und Tieren zu retten
und die gewährleisten, dass Löscharbeiten ermöglicht werden,
fallen unter den Begriff Brandschutz. Bei einem vorbeugenden
Brandschutz soll die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung
von Bränden verhindert bzw. einschränkt werden. Daher wird
der Brandschutz in Gebäuden betrieben, wird aber auch bei
Veranstaltungen immer wichtiger, denn auch hier ist die
Gefahr und das Risiko eines Brandes sehr groß. Solche
vorbeugenden Maßnahmen bezeichnet man auch als eine passive
Brandbekämpfung. |
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Das Pandon
dazu sind die abwehrenden Maßnahmen zum Brandschutz. Sie
kommen dann zum Tragen, wenn die vorbeugenden Maßnahmen zum
Brandschutz versagt haben. Der vorbeugende Brandschutz dient
im bauordnungs-rechtlichen Sinne vor allem dem Schutz von
Leib und Leben. Auch die Umwelt soll durch die Maßnahmen
geschützt werden und auch die öffentliche Sicherheit soll
gewährleistet sein. Damit ist auch realisiert werden kann
und eine wirksame Brandbekämpfung gegeben ist, gibt es in
den Landesbauordnungen in Deutschland Mindestanforderungen
in öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die eingehalten
werden müssen. Auch im Interesse des Sachschutzes ist ein
berechtigtes Interesse an eine funktionierenden Brandschutz
gegeben. |
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