Immobilienlexikon Brandschutz

 
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Brandschutz
Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Auch Maßnahmen, die es ermöglichen, bei einem Brand Menschen und Tieren zu retten und die gewährleisten, dass Löscharbeiten ermöglicht werden, fallen unter den Begriff Brandschutz. Bei einem vorbeugenden Brandschutz soll die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindert bzw. einschränkt werden. Daher wird der Brandschutz in Gebäuden betrieben, wird aber auch bei Veranstaltungen immer wichtiger, denn auch hier ist die Gefahr und das Risiko eines Brandes sehr groß. Solche vorbeugenden Maßnahmen bezeichnet man auch als eine passive Brandbekämpfung.

 

 

 

Das Pandon dazu sind die abwehrenden Maßnahmen zum Brandschutz. Sie kommen dann zum Tragen, wenn die vorbeugenden Maßnahmen zum Brandschutz versagt haben. Der vorbeugende Brandschutz dient im bauordnungs-rechtlichen Sinne vor allem dem Schutz von Leib und Leben. Auch die Umwelt soll durch die Maßnahmen geschützt werden und auch die öffentliche Sicherheit soll gewährleistet sein. Damit ist auch realisiert werden kann und eine wirksame Brandbekämpfung gegeben ist, gibt es in den Landesbauordnungen in Deutschland Mindestanforderungen in öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Auch im Interesse des Sachschutzes ist ein berechtigtes Interesse an eine funktionierenden Brandschutz gegeben.

 

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