Immobilienlexikon Bodenrichtwert

 
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Bodenrichtwert
Im deutschen Städtebaurecht handelt es sich beim Bodenrichtwert um einen durchschnittlichen Lagewert, der aus den Kaufpreisen von Grundstücken ermittelt wird. Dabei findet der Entwicklungszustand der Grundstücke Berücksichtigung. Alle zwei Jahre wird der Bodenrichtwert für Bauland zu einem Stichtag ermittelt, welcher in der Regel der 31. Dezember oder der 1. Januar ist. Die Ermittlung erfolgt dabei jeweils abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern. Wichtig ist der Bodenrichtwert in Deutschland für die Besteuerung von Grund und Boden. Im Bezug auf eine Wertermittlung von Immobilien wird ebenfalls der Bodenrichtwert herangezogen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Bodenwert in einem Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen nicht ermittelt werden kann. Für diese Art der Wertermittlung werden die amtlichen Kaufpreissammlungen herangezogen, die von Gutachterausschüssen geführt werden. Der Bodenrichtwert ist nur ein Durchschnittswert, der sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen setzt. Daher muss der eigentliche Wert eines Grundstücks anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.

 

 

 

Die dabei ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf bestimmte Bodenrichtwertzonen, in denen ein einheitliches Wertverhältnis gegeben ist. In der Regel umfassen Bodenrichtwertzonen bestimmte Straßen, Straßenzüge oder auch ganze Stadtteile und Ortschaften. Durch Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen werden die Ergebnisse präsentiert. Bei Bodenrichtwertkarten handelt es sich um spezielle Karten. Hier sind die jeweils gültigen Bodenrichtwerte pro Quadratmeter Grundstücksfläche eingetragen.

 

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