Immobilienlexikon Beurkundungspflicht
 
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Beurkundungspflicht
Verträge bedürfen im Normalfall keiner bestimmten Form. Ein Vertrag ist eine Willenserklärung, in der zwei oder mehr Personen ihren Willen kundtun und dieses mit oder ohne Unterschrift bekräftigen.

So ist jeder Einkauf ein Vertrag. Der Käufer tut seinen Willen kund, ein bestimmtes Produkt zu erwerben, der Verkäufer tut seinen Willen kund, dieses Produkt zu dem vereinbarten Preis zu verkaufen.

Aber es Verträge, die sind so wichtig, das der Gesetzgeber eine bestimmte Form des Vertrages vorgeschrieben hat und festgelegt hat, das diese Verträge von einem Notar beurkundet werden müssen. Das versteht man unter Beurkundungspflicht. Diese Beurkundungspflicht besteht zum Beispiel bei Grundstück- und Immobilienkäufen, bei Eintragungen von Grundschulden usw.

 

 

 

Beurkundungspflicht
Beurkundungspflicht bedeutet, dass der Notar diese Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien aufsetzt und dass die Verträge in seinem Beisein unterschrieben werden müssen. Bei der Beurkundungspflicht bestätigen die Vertragsparteien auch mit ihrer Unterschrift, dass sie den Inhalt und Zweck dieses Vertrages verstanden haben und damit einverstanden sind. Der Notar stellt die Personalien fest, verliest den Vertrag und beurkundet mit seiner Unterzeichnung die Unterschriften der Vertragsparteien unter den Vertrag.

Des Weiteren sorgt der Notar für die ordnungsgemäße Eintragung dieser Verträge an den zuständigen Registergerichten. Generell besteht die Beurkundungspflicht immer bei Verträgen von großer Bedeutung für die Vertragspartner. Dabei dient die Beurkundungspflicht dem Schutz der Vertragspartner vor unüberlegten Handlungen und Entscheidungen.

 

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