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Immobilienlexikon Beurkundungspflicht |
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Beurkundungspflicht
Verträge bedürfen im Normalfall keiner bestimmten Form. Ein
Vertrag ist eine Willenserklärung, in der zwei oder mehr
Personen ihren Willen kundtun und dieses mit oder ohne
Unterschrift bekräftigen.
So ist jeder Einkauf ein Vertrag. Der Käufer tut seinen
Willen kund, ein bestimmtes Produkt zu erwerben, der
Verkäufer tut seinen Willen kund, dieses Produkt zu dem
vereinbarten Preis zu verkaufen.
Aber es Verträge, die sind so wichtig, das der Gesetzgeber
eine bestimmte Form des Vertrages vorgeschrieben hat und
festgelegt hat, das diese Verträge von einem Notar
beurkundet werden müssen. Das versteht man unter
Beurkundungspflicht. Diese Beurkundungspflicht besteht zum
Beispiel bei Grundstück- und Immobilienkäufen, bei
Eintragungen von Grundschulden usw. |
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Beurkundungspflicht
Beurkundungspflicht bedeutet, dass der Notar diese Verträge
nach dem Willen der Vertragsparteien aufsetzt und dass die
Verträge in seinem Beisein unterschrieben werden müssen. Bei
der Beurkundungspflicht bestätigen die Vertragsparteien auch
mit ihrer Unterschrift, dass sie den Inhalt und Zweck dieses
Vertrages verstanden haben und damit einverstanden sind. Der
Notar stellt die Personalien fest, verliest den Vertrag und
beurkundet mit seiner Unterzeichnung die Unterschriften der
Vertragsparteien unter den Vertrag.
Des Weiteren sorgt der Notar für die ordnungsgemäße
Eintragung dieser Verträge an den zuständigen
Registergerichten. Generell besteht die Beurkundungspflicht
immer bei Verträgen von großer Bedeutung für die
Vertragspartner. Dabei dient die Beurkundungspflicht dem
Schutz der Vertragspartner vor unüberlegten Handlungen und
Entscheidungen. |
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Beurkundungspflicht |
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