Immobilienlexikon Beurkundung
 
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Beurkundung
Im Rahmen eines Immobiliengeschäfts gibt es verschiedene Verfahrensbestandteile, die zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Hierzu zählen z.B. Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertrag, Bestellung eines Erbbaurechts oder Übertragung von Wohnungseigentum.

 

 

 

Sämtliche Vertragsparteien müssen vom Notar über die Bedeutung der Rechtsgeschäfte unterrichtet und über die daraus entstehenden Folgen belehrt werden. Zustimmungen, Einschränkungen oder sonstige vertragsrelevante Erklärungen der Vertragsparteien müssen klar ausgedrückt und in der Urkunde niedergeschrieben werden.

 
 
 
 

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