Immobilienlexikon Bestandsverzeichnis

 
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Bestandsverzeichnis
Der Begriff Bestandsverzeichnis stammt aus dem deutschen Sachenrecht und bezieht sich auf das Grundbuch, welches beim Amtsgericht bzw. Grundbuchamt geführt wird. Genauer bezeichnet das Bestandsverzeichnis den ersten Teil vom einem Grundbuchblatt, in dem die Bezeichnung des Grundstücks enthalten ist. Zur Bezeichnung gehören Informationen über die Gemarkung und auch über die Größe des Grundstücks. Zudem ist hier eine Bestandsnummer, eine Flurnummer sowie eine Flurstück-Nummer vergeben.

 

 

 

Des Weiteren enthält das Bestandsverzeichnis Informationen über die Eigentumsverhältnisse, die Wirtschaftsart und Teilungen und Zu- sowie Abschreibungen sind hier enthalten. Im Allgemeinen werden diese Informationen durch die Straßenbezeichnung und auch die Hausnummer ergänzt. Des Weiteren kann im Bestandsverzeichnis auch ein Aktivvermerk über Rechte enthalten sie, die zugunsten des Eigentümers an fremden Grundstücken bestellt wurden. Welche Informationen in einem Bestandsverzeichnis im Detail vermerkt werden müssen, wird durch das Kataster festgelegt. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem die einzelnen Grundstücke numerisch aufgeführt sind.

 

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