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Bestandsverzeichnis
Der Begriff Bestandsverzeichnis stammt aus dem deutschen
Sachenrecht und bezieht sich auf das Grundbuch, welches beim
Amtsgericht bzw. Grundbuchamt geführt wird. Genauer
bezeichnet das Bestandsverzeichnis den ersten Teil vom einem
Grundbuchblatt, in dem die Bezeichnung des Grundstücks
enthalten ist. Zur Bezeichnung gehören Informationen über
die Gemarkung und auch über die Größe des Grundstücks. Zudem
ist hier eine Bestandsnummer, eine Flurnummer sowie eine
Flurstück-Nummer vergeben. |
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Des Weiteren enthält das Bestandsverzeichnis Informationen
über die Eigentumsverhältnisse, die Wirtschaftsart und
Teilungen und Zu- sowie Abschreibungen sind hier enthalten.
Im Allgemeinen werden diese Informationen durch die
Straßenbezeichnung und auch die Hausnummer ergänzt. Des
Weiteren kann im Bestandsverzeichnis auch ein Aktivvermerk
über Rechte enthalten sie, die zugunsten des Eigentümers an
fremden Grundstücken bestellt wurden. Welche Informationen
in einem Bestandsverzeichnis im Detail vermerkt werden
müssen, wird durch das Kataster festgelegt. Hierbei handelt
es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem die einzelnen
Grundstücke numerisch aufgeführt sind. |
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