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Immobilienlexikon Beleihungswert |
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Beleihungswert
Die Höhe des Beleihungswerts wird in § 12 des
Hypothekenbankgesetzes geregelt, der keinesfalls über dem
Verkaufswert des Grundstücks liegen darf. Außerdem dürfen
für die Ermittlung des Beleihungswerts nur die ständigen
Eigenschaften des betreffenden Grundstücks sowie der hierauf
erwirtschaftete Ertrag herangezogen werden, der auf dem
Grundstück bei zweckgemäßer Bewirtschaftung generiert werden
kann. Für die Ermittlung des rechtlich verbindlichen
Beleihungswerts ist ein sachkundiger Gutachter
verantwortlich. |
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Beleihungswert
Üblicherweise liegt der Beleihungswert bei 70 – 90 % des
Preises, der unter normalen Umständen am freien Markt
erzielt werden kann. Im Rahmen einer Beleihung kann das
Grundstück, auf dem die zu finanzierende Immobilie steht,
der Bank gegenüber als Sicherheitsleistung eingebracht
werden, wodurch sich die maximale Kredithöhe an der
Beleihungsgrenze des Objekts orientiert. Die
Beleihungsgrenze wiederum ergibt sich unmittelbar aus der
Höhe des Beleihungswerts. Der Gläubiger sichert seine
Forderungen mit der Belastung des finanzierten Objekts mit
einer Grundschuld ab. Bei Darlehen, die die Beleihungsgrenze
überschreiten, spricht man nicht mehr von Realkrediten,
sondern von Personenkrediten, für die der Schuldner
zusätzliche Sicherheiten vorweisen muss. |
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