Immobilienlexikon Beleihungswert
 
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Beleihungswert
Die Höhe des Beleihungswerts wird in § 12 des Hypothekenbankgesetzes geregelt, der keinesfalls über dem Verkaufswert des Grundstücks liegen darf. Außerdem dürfen für die Ermittlung des Beleihungswerts nur die ständigen Eigenschaften des betreffenden Grundstücks sowie der hierauf erwirtschaftete Ertrag herangezogen werden, der auf dem Grundstück bei zweckgemäßer Bewirtschaftung generiert werden kann. Für die Ermittlung des rechtlich verbindlichen Beleihungswerts ist ein sachkundiger Gutachter verantwortlich.

 

 

 

Beleihungswert
Üblicherweise liegt der Beleihungswert bei 70 – 90 % des Preises, der unter normalen Umständen am freien Markt erzielt werden kann. Im Rahmen einer Beleihung kann das Grundstück, auf dem die zu finanzierende Immobilie steht, der Bank gegenüber als Sicherheitsleistung eingebracht werden, wodurch sich die maximale Kredithöhe an der Beleihungsgrenze des Objekts orientiert. Die Beleihungsgrenze wiederum ergibt sich unmittelbar aus der Höhe des Beleihungswerts. Der Gläubiger sichert seine Forderungen mit der Belastung des finanzierten Objekts mit einer Grundschuld ab. Bei Darlehen, die die Beleihungsgrenze überschreiten, spricht man nicht mehr von Realkrediten, sondern von Personenkrediten, für die der Schuldner zusätzliche Sicherheiten vorweisen muss.

 

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